Florist/-in (ab 01.08.2025)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Anlassbezogenes Gestalten von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck
- Pflegen von Pflanzen und Versorgen von Pflanzenteilen
- Ergreifen von Maßnahmen zum Pflanzenschutz
- Serviceorientiertes Beraten von Kunden und Kundinnen
- Durchführen von Kalkulationen
- Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen
- Planen, Umsetzen und Kontrollieren von Marketingmaßnahmen
- Präsentieren von Waren
- Beschaffen von Waren, Annehmen und Lagern von Waren
- Überwachen von Warenbeständen
- Planen, Steuern und Optimieren von Arbeitsabläufen
- Bereitstellen von Werkstoffen und Betriebsmitteln
- Sicherstellen des Geschäftserfolges durch kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit
- Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung. Darüber hinaus arbeiten sie in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel, in Erwerbsgärtnereien und auf Kreuzfahrtschiffen
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Herstellen floraler Werkstücke“ statt. Im Prüfungsbereich „Herstellen floraler Werkstücke“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil hat der Prüfling vier Arbeitsaufgaben durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Arbeitsschritte zu planen,
2. Arbeitstechniken auszuwählen,
3. Arbeitsplätze einzurichten,
4. Sträuße zu binden,
5. Anstecker herzustellen,
6. Kranzkörper zu binden,
7. Pflanzungen anzufertigen,
8. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren sowie
9. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen.
1. Arbeitsschritte zu planen,
2. Arbeitstechniken auszuwählen,
3. Arbeitsplätze einzurichten,
4. Sträuße zu binden,
5. Anstecker herzustellen,
6. Kranzkörper zu binden,
7. Pflanzungen anzufertigen,
8. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren sowie
9. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen.
Im zweiten Teil hat der Prüfling die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Abschlussprüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Angewandte Technologie | 90 Minuten |
Warenwirtschaft | 90 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Der Prüfling hat im ersten Teil eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Arbeitsaufgabe beinhaltet die Planung für einen Gesamtentwurf eines floralen Projektes. Das florale Projekt besteht aus einem Kernstück und zwei Begleitstücken. Das Kernstück und die Begleitstücke müssen mindestens ein gebundenes Werkstück und eine Gefäßfüllung beinhalten. Für das Kernstück ist eine Werkstoffliste und eine Kalkulation anzufertigen. Die Durchführung der Arbeitsaufgabe hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation darzustellen. Ausgehend von der Arbeitsaufgabe und der Präsentation wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe, für die Präsentation und für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 150 Minuten. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt 120 Minuten. Die Prüfungszeit für die Durchführung der Präsentation und für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 30 Minuten. Die Durchführung der Präsentation soll eine Dauer von 15 Minuten nicht überschreiten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1. Arbeitsplätze einzurichten,
2. ein Kernstück und zwei Begleitstücke für ein florales Projekt unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen anzufertigen sowie
3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen.
1. Arbeitsplätze einzurichten,
2. ein Kernstück und zwei Begleitstücke für ein florales Projekt unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen anzufertigen sowie
3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen.
Der Prüfling hat auf der Grundlage der Arbeitsaufgabe drei Prüfungsstücke anzufertigen. Die Prüfungszeit beträgt 210 Minuten.
Es ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
1. Herstellen von Tischfloristik,
2. Herstellen von Hochzeitsfloristik,
3. Herstellen von Trauerfloristik oder
4. Herstellen von Raumfloristik.
Es ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
1. Herstellen von Tischfloristik,
2. Herstellen von Hochzeitsfloristik,
3. Herstellen von Trauerfloristik oder
4. Herstellen von Raumfloristik.
Die Tätigkeit bezieht sich auf die Arbeitsaufgabe, die Präsentation, das auftragsbezogene Fachgespräch und die Herstellung der Prüfungsstücke. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens “ausreichend”
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mindestens “ausreichend”
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit “ungenügend”
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Angewandte Technologie", “Warenwirtschaft” oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.