Fachkraft Küche
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Zubereiten von Salaten
- Eierspeisen und Gemüsegerichten
- Zubereiten von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen
- Zubereiten von Sättigungsbeilagen
- Zubereiten von einfachen Fleisch- und Fischgerichten
- Anrichten und Garnieren von Gerichten und Speisen
- Annehmen und Einlagern von Waren
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln
- Anwenden von Arbeitstechniken und Garverfahren in der Küche
- Umsetzen von Hygienemaßnahmen
- Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten
- Arbeiten im Team
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte Küche arbeiten vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie, insbesondere in Hotels und Restaurants sowie in der Gemeinschaftsgastronomie zum Beispiel in Schulen, Mensen, Krankenhäusern, Altenheimen und Betriebsrestaurants.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Küchentechnische Praxis“ statt.
Im Prüfungsbereich „Küchentechnische Praxis“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil hat der Prüfling die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten. Im zweiten Teil ist eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Abschlussprüfung
AP (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 60 Minuten |
Produkte und Lagerhaltung | 90 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Der Prüfling hat im zweiten Teil eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Gegenstand der Arbeitsaufgabe ist die Planung, die Zubereitung und das Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes. Dem Prüfling sind 14 Kalendertage vor dem Prüfungstag zwei Listen mit Lebensmitteln für einen Warenkorb bekanntzugeben. Die eine Liste enthält Pflichtbestandteile. Die andere Liste enthält Wahlbestandteile, aus denen der Prüfling nach Bedarf auswählt. Der Warenkorb muss so zusammengestellt sein, dass dem Prüfling verschiedene Zubereitungsvarianten ermöglicht werden. Auf der Grundlage der bekanntgegebenen Listen für den Warenkorb kann der Prüfling einen Arbeitsablaufplan erstellen, am Prüfungstag mitbringen und als Hilfsmittel für die Zubereitung der Vorspeise und des Hauptgerichtes verwenden. Die Erstellung des Arbeitsablaufplans ist freiwillig. Nach der Durchführung der Arbeitsaufgabe wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt vier Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten. Bewertet werden nur die Arbeitsaufgabe und die im auftragsbezogenen Fachgespräch erbrachten Leistungen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereiches schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.