Fachkraft für Gastronomie - Schwerpunkt Restaurantservice, Systemgastronomie

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Schwerpunkte

  • Restaurantservice
  • Systemgastronomie

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Empfangen und Betreuen der Gäste
  • Herstellen von Heiß- und Kaltgetränken
  • Ausschenken von Getränken
  • Servieren von Speisen und Getränken
  • Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände
  • Prüfen der Beschaffenheit und Qualität von Lebensmitteln
  • Herstellen und Anrichten von einfachen Speisen
  • Herrichten von Gästeräumen und Pflegen von Wirtschaftsräumen
  • Umsetzen von verkaufsfördernden Maßnahmen
  • Bedienen von Kassen- und Bezahlsystemen
  • Umsetzen von Hygienemaßnahmen
  • Arbeiten im Team

Berufliche Tätigkeitsfelder

Fachkräfte für Gastronomie arbeiten insbesondere in gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Gasthöfen, Cafés und Bars, in der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsgastronomie, der Hotellerie und im Catering.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich „Wirtschaftsdienst“ statt.
Im Prüfungsbereich „Wirtschaftsdienst“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Im ersten Teil hat der Prüfling die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Im zweiten Teil ist eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Abschlussprüfung

AP (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Produktion und Service 60 Minuten
Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Mündliche/praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich „Produktion und Service“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen. Der Prüfling hat im ersten Teil eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten. Im zweiten Teil hat der Prüfling die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben des benannten Prüfungsbereiches schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.