Fachkraft für Lagerlogistik
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Mitwirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen
- Annehmen der Güter und Prüfen der Lieferung anhand der Begleitpapiere
- Transportieren und Zuleiten der Güter zum betrieblichen Bestimmungsort
- Auspacken, Sortieren und Lagern der Güter anforderungsgerecht und nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung
- Durchführen von Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege
- Kommissionieren und Verpacken der Güter für Sendungen und Zusammenstellen zu Ladeeinheiten
- Kennzeichnen, Beschriften und Sichern von Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben
- Erstellen von Ladelisten/ Beladeplänen unter Beachtung von Ladevorschriften
- Verladen und Verstauen der Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und Anwenden der Verschlussvorschriften
- Bearbeiten der Versand- und Begleitpapiere und Erstellen von Versandaufzeichnungen
- Mitwirken bei der Erstellung der Tourenpläne
- Planen, Organisieren und Überwachen des Einsatzes von Arbeits- und Fördermitteln
- Anwenden betrieblicher Informations- und Kommunikationssysteme, Standardsoftware und arbeitsplatzbezogener Software
- Kommunizieren und Kooperieren mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen
- Anwenden fachspezifischer Fremdsprachenkenntniss
- Mitwirken bei qualitätssichernden Maßnahmen.
Hinweis:
Die ersten beiden Ausbildungsjahre des Berufes Fachkraft für Lagerlogistik sind gleich mit den Inhalten des 2-jährigen Ausbildungsberufes Fachlagerist/-in. Das dritte Ausbildungsjahr kann auch aufbauend darauf im Anschluss erfolgen.
Die ersten beiden Ausbildungsjahre des Berufes Fachkraft für Lagerlogistik sind gleich mit den Inhalten des 2-jährigen Ausbildungsberufes Fachlagerist/-in. Das dritte Ausbildungsjahr kann auch aufbauend darauf im Anschluss erfolgen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Lagerlogistik sind in Industrie-, Handels- und Speditionsbetrieben sowie bei weiteren logistischen Dienstleistern tätig. Ihre Arbeitsaufgaben umfassen alle Tätigkeiten der Lagerlogistik.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Für die Aufgaben kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
1. Arbeitsorganisatorische Abläufe,
2. Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln,
3. Lagerungsprozesse.
2. Funktion und Einsatz von Arbeitsmitteln,
3. Lagerungsprozesse.
Abschlussprüfung
AP (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Prozesse der Lagerlogistik | 150 Minuten |
Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag | 90 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei Aufgaben aus verschiedenen Prüfungsgebieten durchführen. Innerhalb dieser Zeit wird hierüber ein insgesamt bis zu 15-minütiges Fachgespräch geführt. Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und zeitlichen Vorgaben selbständig planen, durchführen und kontrollieren kann sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen berücksichtigen kann.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis,
- im Prüfungsbereich Praktische Arbeitsaufgaben,
- im gewogenen Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche und
- in mindestens zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.