Drogist/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Anbieten und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen
- Informieren und beraten über Inhalt und Anwendung u.a. von Kosmetika, bestimmten Lebensmitteln, Körperpflege- oder Waschmitteln und freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Informieren zu Eigenschaften und Anwendung von Chemikalien, Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmitteln und über mögliche Gefahren aufklären
- Kennen der entspr. Rechtsvorschriften zu Lagerung, Umgang und Verkauf des Warensortiments
- Informieren über Fotoprodukte, Fotozubehör, Kameras und Wiedergabegeräte
- Bedienen und Abrechnen der Kasse sowie Abwickeln des Zahlungsverkehrs
- Mitwirken bei der Sortimentsgestaltung
- Ermitteln des Warenbedarfs und Beschaffen von Waren
- Auszeichnen und Lagern von Waren
- Kontrollieren und Pflegen von Warenbeständen
- Mitwirken bei der Warenannahme und -kontrolle
- Mitwirken bei Marketing und Verkaufsförderung
- Mitwirken bei logistischen Prozessen im Unternehmen
- Planen des Personaleinsatzes im eigenen Arbeitsbereich
Berufliche Tätigkeitsfelder
Drogistinnen und Drogisten sind in Handelsunternehmen mit einschlägigem Warensortiment in unterschiedlichen Größen, Betriebsformen oder als selbstständige Kaufleute tätig. Die fachkundige Beratungs- u. Verkaufstätigkeit ist einer der Schwerpunkte ihres Aufgabenfeldes.
Berufsschule
Staatliche Berufsschule Nürnberger Land
Rudolfshofer Str. 30
91207 Lauf a.d.Pegnitz
Rudolfshofer Str. 30
91207 Lauf a.d.Pegnitz
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Drogisten gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur gesamten Abschlussprüfung an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
ZP (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in insgesamt höchstens 180 Minuten in den folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:
1. Drogeriebetriebslehre,
2. Ware und Verkauf,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
2. Ware und Verkauf,
3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
Abschlussprüfung
AP (am Ende der Ausbildung)
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Ware und Verkauf | 180 Minuten |
| Drogeriebetriebslehre | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsfach Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus den Gebieten Verkaufsvorbereitung, Beratung und Verkauf, Berücksichtigung von Verbraucherwünschen, Verkaufsabrechnung, Werbung und Verkaufsförderung, Sortimentsstruktur sowie Warenwirtschaft bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er betriebspraktische Vorgänge und Problemstellungen einschätzen und bearbeiten sowie eine kundenorientierte Beratung durchführen kann. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Bearbeitung der Aufgabe und Prüfungsgespräch sollen für den einzelnen Prüfling nicht länger als 45 Minuten dauern.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist das nicht notwendig. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat das Prüfungsfach Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis sowie im Prüfungsfach Ware und Verkauf und in einem weiteren der in Absatz 3 Nr. 1 bis 3 genannten Prüfungsfächer mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit "mangelhaft" und in den übrigen Fächern mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für dieses Prüfungsfach sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat das Prüfungsfach Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
