Bankkaufmann/-frau
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen pflegen
- Serviceleistungen anbieten und Kunden ganzheitlich beraten
- zu Konten und Zahlungsverkehrsarten beraten
- Kundenaufträge im Rahmen der Kontoführung bearbeiten
- Vermögen mit verschiedenen Sparformen bilden
- Vermögen mit Wertpapieren bilden
- zu Vorsorge und Absicherung informieren
- Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten
- Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten
- über staatliche Förderungen und steuerliche Auswirkungen informieren
- an gewerblichen Finanzierungen mitwirken und Kreditrisiken einschätzen
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
- projektorientiert arbeiten
- Prozesse und Schnittstellenmanagement einschätzen
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit einsetzen und Techniken für Problemlösung und Entscheidungsfindung anwenden
- rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben einhalten
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bankkaufleute sind in den wesentlichen Geschäftsbereichen von Kreditinstituten tätig. Auch bei Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften, Kreditkartengesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Wirtschaftsberatungsfirmen, Unternehmen für Vermögens- und Anlageberatung sowie Unternehmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft finden Sie Beschäftigungsmöglichkeiten.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Konten führen und Anschaffungen finanzieren | 90 Minuten |
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Vermögen aufbauen und Risiken absichern | 90 Minuten |
| Finanzierungsvorhaben begleiten | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche Abschlussprüfung
Mit dem Prüfling wird ein Beratungsgespräch als Gesprächssimulation geführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten zur Wahl.
Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung. Die Dauer der Gesprächssimulation beträgt 30 Minuten.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen (auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung) wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- in mind. drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit "ungenügend"
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
