Automobilkaufmann/-frau
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Ein- und Verkaufen von Teilen und Zubehör
- Dokumentieren und Kontrollieren von Warenlieferungen
- Anwenden von Lagerwirtschaftskonzepten
- Kalkulieren von Verkaufspreisen
- Führen von Beratungs-, Verkaufs- und Reklamationsgesprächen unter Berücksichtigung der Werkstattprozesse im Rahmen des Kundendienstes
- Bearbeiten von Gewährleistungs-, Garantie- und Kulanzanträgen sowie Planen
- Durchführen und Bewerten von Marketingmaßnahmen
- Einkaufen von Fahrzeugen über verschiedene Vertriebswege für den Fahrzeughandel
- Bereitstellen von Fahrzeugen für den Fahrzeughandel
- Vorbereiten und Vermitteln von Finanzierungs-, Leasing-, Versicherungs- und Garantieverträgen
- Mitwirken bei der Personalbedarfsermittlung und der Personalbeschaffung
- Planen des Personaleinsatzes
- Ermitteln von Prämien und Provisionen
- Vorbereiten von Entgeltabrechnungen
- Unterstützen der kaufmännischen Planung
- Steuerung und Kontrolle in den Geschäftsfeldern
- Ermitteln und Beurteilen betrieblicher Kennzahlen sowie Aufbereiten für unternehmerische Entscheidungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Automobilkaufleute arbeiten in Betrieben der Kraftfahrzeugbranche vorwiegend in Autohäusern, bei Fahrzeugimporteuren sowie Automobilherstellern.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Warenwirtschafts-und Werkstattprozesse | 90 Minuten |
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistung | 90 Minuten |
Kaufmännische Unterstützungsprozesse | 90 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Kundendienstprozesse soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens 20 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei ist das Einsatzgebiet gemäß § 3 Abs. 2 zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er Gespräche kundenorientiert und situationsbezogen führen und betriebliche Leistungen anbieten kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Vertriebs- und Serviceleistungen sowie Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen“, „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.