Automatenfachmann/-frau
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
Diese Tätigkeiten sind bei allen Fachrichtungen gleich:
- Aufstellen und Anschließen von betriebsfertigen Automaten
- Sicherstellen der Funktionsfähigkeit von Automaten
- Auswerten von digitalen und analogen technischen Prüf- und Messdaten
- Einholen von Angeboten, Durchführen von Bestellungen und Überwachen der Liefertermine
- Durchführen von Automatenabrechnungen und Kassenabschlüssen
- Ermitteln von Kundenwünschen
- Informieren über Leistungsangebote
- Anwenden von rechtlichen Vorschriften bei Aufstellung und Betrieb von Automaten
Fachrichtung Automatenmechatronik
- Arbeiten an elektrischen Baugruppen und Verbinden mit unterschiedlichen Anschlusstechniken
- Anwenden und Dokumentieren von Prüf- und Messverfahren an Automaten
- Durchführen von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Instandhalten, Warten und Austauschen von Bauteilen oder Automaten
- Auswählen und Zurichten von elektrischen Leitungen, Verlegesystemen und deren Schutzeinrichtungen, insbesondere Beurteilen hinsichtlich Strombelastbarkeit
- Erkennen, Dokumentieren und Beheben von Störungen und deren Ursachen
- Einbinden von IT-Systemen in Netzwerke
- Beheben von Störungen
- Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen
- Nutzen von Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung
Fachrichtung Automatendienstleistung
- Durchführen von Markt- und Standortanalysen
- Entwickeln, Durchführen und Kontrollieren von Marketingmaßnahmen
- Bearbeiten von Vorgängen der Personalverwaltung und Durchführen der Personaleinsatzplanung
- Abwickeln von kaufmännischen Geschäftsprozessen
- Führen von Kundengesprächen und Verhandlungen mit Geschäftspartnern
- Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen
- Nutzen von Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung
Berufliche Tätigkeitsfelder
Automatenfachleute sind in Unternehmen tätig, die folgende Automaten herstellen, aufstellen, betreiben und instand setzen: Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomaten. Dies sind z. B. Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Parkhausbetriebe, gastronomische Betriebe, Geldinstitute, Spielstättenbetreiber und Freizeiteinrichtungen.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Automatenfachfrau/-mann gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Automatenbetreuung- und bewirtschaftung | 90 Minuten |
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Instandsetzungs- und Wartungstechnik | 180 Minuten |
Netzwerke und Elektrotechnik | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt erstellen und seine Arbeit mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie eine schriftliche Arbeitsplanung durchführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt drei Stunden. Dieser Prüfungsbereich wird mit 40 Prozent gewichtet.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
|
|
Frühjahrsprüfung |
15. November
|
Sommerprüfung |
1. Februar
|
Herbstprüfung |
15. Mai
|
Winterprüfung |
1. September
|
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Netzwerke und Elektrotechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.