Gefahrgutbeauftragte

Gefahrgutbeauftragte (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 647 KB) sind gemäß § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom Unternehmen oder Inhaber des Betriebes bestellte Personen oder der Unternehmer bzw. Betriebsinhaber selbst, die Aufgaben nach § 8 GbV wahrzunehmen haben und Inhaber eines Schulungsnachweises nach § 4 GbV sind.


Voraussetzung für die Bestellung


Für die Aufnahme der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter müssen Sie im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises gemäß § 2 der GbV in der geltenden Fassung für die Verkehrsträger sein, auf die sich ihr Aufgabengebiet erstreckt. Die Schulungsnachweise werden, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, von den Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt. Regionale oder sonstige Zuständigkeitsabgrenzungen bestehen nicht. Sie können sich an die IHK Ihrer Wahl wenden.

Schulung Grund-/ Ergänzungsprüfung

Die Schulungsdauer beträgt
  • 22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Verkehrsträger (30 Unterrichtseinheiten [UE]
    und
  • 7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiteren Verkehsträger (10 UE)
Die Schulungen müssen von der IHK anerkannt sein.


Voraussetzungen für die Ausstellung des Schulungsnachweises


Bei erstmaliger Ausstellung des Schulungsnachweises:
  • Nachweis der Teilnahme an einem von einer IHK anerkannten Lehrgang
    und
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Grundprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, die der Lehrgang beinhaltet hat.
Verlängerung des Schulungsnachweises:
Erfolgreiche Teilnahme an einer Verlängerungsprüfung, die max. die Verkehrsträger einschließt, für die der gültige Schulungsnachweis vorliegt. Die vorherige Teilnahme an einer Fortbildungsschulung ist nicht zwingend erforderlich. Die Art der Vorbereitung bleibt der zu prüfenden Person selbst überlassen. Die Schulungsveranstalter bieten in der Regel entsprechende Vorbereitungskurse an.
Die Gültigkeit der Schulungsnachweise beträgt fünf Jahre.

Verlängerungsprüfung
Eine Verlängerungsprüfung ist innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf des Schulungsnachweises möglich, ohne das zeitliche Nachteile entstehen. Nach Ablauf der im Schulungsnachweis genannten Gültigkeitsdauer ist der erneute Besuch eines Grundlehrgangs und das erfolgreiche Bestehen der IHK-Prüfung erforderlich.


Prüfungstermine 2024

jeweils Freitag um 10:00 Uhr im IHK-Bildungszentrum
21. Juni 2024
6. September 2024
13. Dezember 2024
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine IHK zur Prüfungsabnahme auszuwählen, unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort.
Die Prüfung wird schriftlich in deutscher Sprache durchgeführt und dauert je nach Art und Umfang 50 bis 250 Minuten.
Als Hilfsmittel sind alle Rechtsvorschriften (zum Beispiel Gesetze, Verordnungen, Richtlinien) ohne Kommentierungen des Verlages in gedruckter Form sowie ein nicht kommunikationsfähiger Taschenrechner zulässig. Sie müssen diese Hilfsmittel bitte selbst mitbringen. Elektronische Medien sind nicht zugelassen.
Für die Anmeldung zur Prüfung benutzen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular. Die erforderlichen Nachweise können Sie auch in Kopie beifügen. Sie müssen dann die Originale jedoch bei Prüfungsbeginn vorlegen. Sie werden nach Ihrer Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin - ggf. auch kurzfristig - eingeladen. Terminwünsche werden (soweit möglich) berücksichtigt.
Die Prüfungsgebühr beträgt 120,00 Euro für die Grund- bzw. Ergänzungsprüfung und 100,00 Euro für die Verlängerungsprüfung und ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten.
Das Prüfungsergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig erhalten Sie die mit dem Antrag eingereichten Originale zurück. Bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme senden wir Ihnen mit gleicher Post den Schulungsnachweis zu.

Anmeldung zur Prüfung