Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation

Die Prüfung zum/zur Fachwirt /-in für Büro- und Projektorganisation ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft umfassende und integrierende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu bearbeiten. Dabei sind wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge zu beachten. Es sollen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  1. Planen, Organisieren, Koordinieren und Kontrollieren von Projekten und Veranstaltungen im In- und Ausland,
  2. Mitgestalten von betrieblichen Abläufen und Prozessen,
  3. Einsetzen und Optimieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
  4. zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Einsetzen von Kommunikations- und Werbemitteln,
  5. angemessenes und sachgerechtes Kommunizieren auch unter Einsatz von Argumentations- und Präsentationstechniken, insbesondere unter Berücksichtigung von Konfliktbewältigungsstrategien und interkulturellen Aspekten,
  6. Ermitteln und ergebnisorientiertes Auswerten von bürowirtschaftsbezogenen Kennzahlen,
  7. Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von Ausbildung,
  8. Entwickeln und Pflegen von internen und externen Kontakten, Kundenbeziehungen und Netzwerken.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt für Büro und Projektorganisation“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation“.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt haben und nachweisen, dass Sie
1. die Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf (vorgeschriebene Ausbildungszeit: drei Jahre) erfolgreich abgeschlossen haben oder
2. einen der folgenden Abschlüsse erfolgreich abgeschlossen haben:
  • Fachwirt/in oder Fachkaufmann/frau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in oder
3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie
oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis im
betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen nachweisen können.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung recht­fertigen.

Anmeldung zur Prüfung

Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente als Kopie mit eingereicht werden, diese sind:
  • Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
  • Lebenslauf
  • Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)
  • AEVO-Prüfungszeugnis, falls für Prüfung gefordert

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation mit je 240 Minuten. Die Aufgabenstellungen sind gleich gewichtet und es wird eine Gesamtpunktzahl errechnet.
Aufgabenstellung 1 (240 Minuten)
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Aufgabenstellung 2 (240 Minuten)
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Aufgabenstellung 3 (240 Minuten)
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat. Sie besteht aus einer Präsentation (nicht länger als 15 Minuten) und einem Fachgespräch (nicht länger als 30 Minuten). Das Thema wählen Sie selbst und reichen es zusammen mit einer Gliederung und einer Kurzbeschreibung zum Termin der dritten schriftlichen Prüfung ein. Das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen.

Bestehen der Prüfung

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabestellungen der schriftlichen Prüfung und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung sind die drei schriftlichen Aufgabenstellungen gleich zu gewichten. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten. Aus der Bewertung der schriftlichen Prüfung und aus der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das arithmetische Mittel gebildet; anhand dessen wird die Gesamtnote festgestellt.
Achtung: Sollten Sie bei mindestens einer schriftlichen Aufgabenstellung (siehe Gliederung der Prüfung) aus wichtigen Grund oder auch unentschuldigt fehlen, müssen Sie alle drei Aufgabenstellungen nachholen/wiederholen. Einzelne abgelegte Aufgabenstellungen werden Ihnen nicht angerechnet. Die Teilnahme an den weiteren schriftlichen Aufgabenstellungen ist dann hinfällig.

Prüfungstermine

Prüfungstermin Anmeldeschluss
22./23. Februar 2027 22. Dezember 2026
21./22. Februar 2028 21. Dezember 2027

Prüfungsgebühr

Gesamt: 750,00 €
Schriftliche Prüfung: 600,00 €
Mündliche Prüfung 150,00 €

Wiederholung der Prüfung

Sollten Sie die Prüfung abgelegt und nicht bestanden haben (siehe Bestehensregelung), dürfen Sie die Prüfung zwei Mal wiederholen. Sie können im Wiederholungsversuch auf Antrag auch bestandene Prüfungsleistungen nochmals ablegen.
Aber Vorsicht: Es gilt immer das letzte Ergebnis! Es ist auch eine Verschlechterung möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich die Prüfung insgesamt und damit auch die Wiederholung bei uns durchführen und beenden müssen, wenn Sie das Verfahren bei uns begonnen haben. Leider können wir jedes Jahr nur eine begrenzte Zahl von Prüfungsterminen anbieten, so dass Sie unter Umständen erst ein Jahr nach Abschluss des erfolglosen Prüfungsversuches die Wiederholung antreten können.

Allgemeine Hinweise

Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benöti­gen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Ab­meldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch ge­gen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren ge­nommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.