Betriebswirt/-in (neue VO 2020)
Die Prüfung zum/zur Betriebswirt/-in ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Ziel der Prüfung
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der dritten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Art, Größe und Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich strategische Entscheidungen vorzubereiten und umzusetzen und damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel mit der Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung der zweiten Fortbildungsstufe erworben hat, vertieft und neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind für die verantwortliche Führung von Organisationen oder zur Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgaben- und Problemstellungen wie der Entwicklung von Verfahren und Produkten. Zu diesen Aufgaben gehören
- Strategien unter Berücksichtigung der Unternehmensziele im Rahmen der Unternehmensführung entwickeln,
- Leistungsprozesse im nationalen und internationalen Marktumfeld unter Beachtung regulativer und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen gestalten,
- Organisatorische Rahmenbedingungen weiterentwickeln sowie
- Strategien umsetzen, Unternehmensprozesse steuern, überwachen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss
„Geprüfte/r Betriebswirt/-in nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie folgendes nachweisen können:
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
- zum „Geprüfter/n Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung“ oder
- zum „Geprüfter/n Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Punkt 3. und 4. muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der VO genannten Aufgaben haben.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie zum Zeitpunkt der ersten Prüfungsleistung erfüllt haben; sollten Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen, müssen die Voraussetzungen bereits zu Beginn des Lehrgangs erfüllt sein.
Anmeldung zur Prüfung
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für Prüfungsbewerber zuständig, die im Kammerbezirk ihren Wohnsitz haben, beschäftigt sind oder dort einen Lehrgang im Direktunterricht besuchen. Bewerber, für deren Prüfung eine andere IHK zuständig ist, können nur in Ausnahmefällen von ihrer Heimatkammer freigestellt werden.
Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte das folgende Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente als Kopie mit eingereicht werden, diese sind:
- Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
- Lebenslauf
- Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem projektbezogenen Prüfungsteil.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen.
Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.
Schriftlicher Prüfungsteil
Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Er besteht aus drei zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
- normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
- nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
- Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
- Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Innerhalb jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein. Diese Aufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
Mündlicher Prüfungsteil
Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat. Er ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle Handlungsbereiche des schriftlichen Prüfungsteils, wobei der Schwerpunkt auf dem 5. Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“ liegen soll.
Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
Projektbezogener Prüfungsteil
Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat. Er besteht aus einer schriftlichen Projektarbeit, einer Präsentation und einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
Zur Präsentation und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
Die schriftliche Projektarbeit ist so zu gestalten, dass
- eine zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Aufgabenstellung bearbeitet wird, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann, und
- die Aufgabenstellung als eine Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufbereitet ist.
Dabei sind mindestens zwei der Handlungsbereiche zu berücksichtigen.
Die schriftliche Projektarbeit ist als Hausarbeit anzufertigen. Die Hausarbeit ist innerhalb von 30 Kalendertagen anzufertigen. Die Dauer der Präsentation der soll nicht länger als 15 Minuten dauern, die des projektarbeitsbezogenen Fachgespräches soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
- in jeder Aufgabenstellung des schriftlichen Prüfungsteils
- in der mündlichen Prüfung sowie
- in der projektbezogenen Prüfung
- in der schriftlichen Projektarbeit
- in der Präsentation
- im projektbezogenen Fachgespräch
Prüfungstermine
Schriftlicher Prüfungsteil
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
|---|---|
| 9./10./16. Dezember 2026 | 9. September 2026 |
| 9./10./16. Juni 2027 | 9. März 2027 |
| 1./2./7. Dezember 2027 | 1. September 2027 |
| 7./8./14. Juni 2028 | 7. März 2028 |
| 29./30. November und 6. Dezember 2028 | 29. August 2028 |
Mündlicher Prüfungsteil
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
|---|---|
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Die mündliche Prüfung findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt
Termine erhalten Sie auf Anfrage.
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Projektbezogener Prüfungsteil
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
|---|---|
|
Die Projektarbeit findet jährlich im Frühjahr und im Herbst statt.
Termine erhalten Sie auf Anfrage.
|
Prüfungsgebühr
Gesamt: 850,00 €
| Schriftlicher Prüfungsteil | 450,00 € |
| Mündlicher Prüfungsteil | 150,00 € |
| Projektbezogener Prüfungsteil | 250,00 € |
Die Gebührenbescheide erhalten Sie mit den Einladungen zur Prüfung ca. 6 bis 8 Wochen vor der ersten Prüfungshandlung eines jeden Teils.
Bitte bezahlen Sie die Gebühr fristgerecht, da Sie sonst nicht an der Prüfung teilnehmen dürfen.
Wiederholung der Prüfung
Sollten Sie einen Prüfungsteil nicht bestanden haben, dürfen Sie diesen zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung muss beantragt werden.
Sie werden beim Antrag auf Wiederholung der schriftlichen Prüfung von den Aufgabenstellungen befreit, in denen Sie in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben. Bei der Wiederholung sind nur die nicht bestandenen Aufgabenstellungen zu wiederholen.
Sofern Sie die Präsentation und/oder das projektarbeitsbezogene Fachgespräch im Projektarbeitsbezogenen Prüfungsteil nicht bestanden haben, müssen Sie eine neue Projektarbeit (mit einem neuen Thema) anfertigen.
Allgemeine Hinweise
Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benötigen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch gegen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren genommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.
