Berufsspezialist/-in für Industrielle Transformation (neue Verordnung)
Die Prüfung zum/zur Geprüfte/n Berufsspezialist/in für Industrielle Transformation (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung und die Berufspraxis.
Ziel der Prüfung
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Berufs-spezialist für Industrielle Transformation (IHK für Oberfranken Bayreuth)“ und „Geprüfte Berufsspezialistin für Industrielle Transformation (IHK für Oberfranken Bayreuth)“ wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung (§ 54 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BBiG) nachgewiesen.
Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation „Geprüfter Berufsspezialist für Industrielle Transformation (IHK für Oberfranken Bayreuth)“ bzw. „Geprüfte Berufsspezialistin für Industrielle Transformation (IHK für Oberfranken Bayreuth)“ und damit die Befähigung, folgende im Zusammenhang stehenden Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können:
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An der Schnittstelle von kaufmännischen und gewerblich-technischen Tätigkeiten bzw. betrieblichen Bereichen sowie mit externen Kunden zielgruppengerecht zur Lösung von betrieblichen Herausforderungen oder zur Lösung von Kundenproblemen zusammenarbeiten.
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Die digitale Transformation in der Industrie für einzelne Industriezweige beurteilen und Impulse für den individuellen Arbeitsbereich unter Berücksichtigung eines ressourcenorientierten Arbeitens erarbeiten und umsetzen.
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Daten mit Hilfe von industriellen Anwendungssystemen entlang des Wertschöpfungsprozesses managen und Implikationen für die vor- und nachgelagerten Prozesse ziehen.
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Datenschutz und Datensicherheit sowohl im Alltag als auch in Zusammenhang mit cyber-physischen Systemen verstehen und gewährleisten.
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Systeme und Prozesse verstehen und die integrative Vernetzung vorantreiben.
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Betriebliche Prozesse in bereichsübergreifenden Teams kooperativ, konfliktfähig, situations- und adressatengerecht bearbeiten und betriebliche Informationsflüsse optimieren.
Für den Erwerb der in Absatz 3 bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 400 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 4 genannten Handlungsbereiche.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Berufsspezialist für Industrielle Transformation (IHK)“ / „Geprüfte Berufsspezialistin für Industrielle Transformation (IHK)“.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten und für einen Industriebetrieb typischen mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens halbjährige Berufspraxis
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld gewerblich/technisch bzw. kaufmännisch zugehörigen mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld gewerblich/technisch bzw. kaufmännisch zugehörigen mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
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eine mindestens vierjährige Berufspraxis
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Studierende, mit mindestens drei Semestern einschlägigem Studium, 60 ECTS und zweieinhalbjähriger Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Rechtsvorschrift genannten Tätigkeiten haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen und/oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind spätestens vor Beginn der Präsentation des projektbezogenen Prüfungsteils nach § 11 Abs. 5 zu erfüllen.
Anmeldung zur Prüfung
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für Prüfungsbewerber zuständig, die im Kammerbezirk ihren Wohnsitz haben, beschäftigt sind oder dort einen Lehrgang im Direktunterricht besuchen. Bewerber, für deren Prüfung eine andere IHK zuständig ist, können nur in Ausnahmefällen von ihrer Heimatkammer freigestellt werden.
Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte das folgende Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente als Kopie mit eingereicht werden, diese sind:
- Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
- Lebenslauf
- Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem
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schriftlichen Prüfungsteil nach § 10
und
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einem projektbezogenen Prüfungsteil nach § 11
der Rechtsvorschrift.
Schriftliche Prüfung
Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt und besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt 360 Minuten.
Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung
Gemeinsame Handlungsbereiche:
- Prozess-, Projektmanagement und digitale Transformation“ nach § 5
- Kooperation und Kommunikation in der modernen Arbeitswelt“ nach § 6
Getrennte Handlungsbereiche:
-
Data Analytics und technische Grundlagen nach § 7oder
- Industrielles Internet der Dinge (IIoT) und kaufmännische Grundlagen nach § 8
Projektbezogenen Prüfungsteil
Der Termin wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert. Um am projektbezogenen Prüfungsteil teilnehmen zu dürfen, muss die schriftliche Prüfung abgelegt sein.
Im projektbezogenen Prüfungsteil ist ein industriespezifisches, betriebliches Projekt zu bearbeiten, das eine umfassende selbstständige Handlung beinhaltet, wie sie für die Praxis des Berufsspezialisten / der Berufsspezialistin typisch sind. Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, eine fachlich relevante Problemstellung im jeweiligen Industriezweig unter interdisziplinären Aspekten zu analysieren und zu bearbeiten.
Der Prüfungsteil besteht aus einer Projektarbeit und einer Präsentation mit anschließendem Fachgespräch.
Die Projektarbeit ist spätestens zwei Jahre nach dem Tag der Bekanntgabe des Bestehens des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
Vor der Durchführung der Projektarbeit müssen Sie dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorlegen. Ein fiktives Unternehmen ist in der Projektarbeit entsprechend zu kennzeichnen. In der Projektarbeit hat die zu prüfende Person die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Als Bearbeitungszeit für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen stehen 21 aufeinanderfolgende Kalendertage zur Verfügung. Die Dokumentation soll einen Umfang von maximal zehn Textseiten im Format DIN A4 zuzüglich maximal 15 Anlagen nicht überschreiten.
Die zu prüfende Person hat die Projektarbeit zielgruppengerecht zu präsentieren und ihre Vorgehensweise bei der Durchführung der Projektarbeit zu begründen. Die Präsentation ist Ausgangspunkt für das anschließende Fachgespräch.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten; die Präsentation soll dabei höchstens 15 Minuten dauern.
Bestehen der Prüfung
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie im schriftlichen und im projektbezogenen Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte, Note 4) erbracht haben.
Prüfungstermine
PPT (Prozess-, Projektmanagement und digitale Transformation)
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 15. Oktober 2026 | 15. Juli 2026 |
| 14. Oktober 2027 | 14. Juli 2027 |
| 12. Oktober 2028 | 12. Juli 2028 |
KUK (Kooperation und Kommunikation in der modernen Arbeitswelt)
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 18. März 2027 | 18. Dezember 2026 |
| 23. März 2028 | 23. Dezember 2027 |
IIoT (Industrielles Internet der Dinge und kaufmännische Grundlagen)
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 10. Dezember 2026 | 10. September 2026 |
| 23. März 2028 | 23. Dezember 2027 |
DA (Data Analytics und technische Grundlagen)
| Prüfunstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| Termin auf Anfrage |
Prüfungsgebühr
Gesamtprüfung: 490,00 €
Schriftlicher Prüfungsteil: 240,00 €
Projektbezogener Prüfungsteil: 250,00 €
Die Gebührenbescheide erhalten Sie mit den Einladungen zur Prüfung ca. 6 bis 8 Wochen vor der ersten Prüfungshandlung eines jeden Teils.
Bitte bezahlen Sie die Gebühr fristgerecht, da Sie sonst nicht an der Prüfung teilnehmen dürfen.
Wiederholung der Prüfung
Sollten Sie einen Prüfungsteil nicht bestanden haben, dürfen Sie diesen zwei Mal wiederholen.
Mit dem Antrag auf Wiederholung eines Prüfungsteils wird die zu prüfende Person von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit, wenn
1. die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und
2. die zu prüfende Person sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag er Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Sofern Sie die Präsentation und/oder das projektarbeitsbezogene Fachgespräch im Projektarbeitsbezogenen Prüfungsteil nicht bestanden haben, müssen Sie eine neue Projektarbeit (mit einem neuen Thema) anfertigen.
Allgemeine Hinweise
Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benötigen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch gegen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren genommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.
