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Zollämter überwachen den internationalen Warenverkehr
Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs durch den Zoll findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Inland statt. Das Zollamt Aschaffenburg in der Goldbacher Straße stellt neben den Zollämtern Bamberg, Bayreuth, Coburg, Dettelbach-Mainfrankenpark und Schweinfurt-Londonstraße das größte Zollamt im Zuständigkeits-bereich des Hauptzollamts Schweinfurt dar.
Dabei steht die Gewährleistung eines reibungslosen grenzüberschreitenden Warenverkehrs bei der Ein- und Ausfuhr von Waren im Fokus der Arbeit des Zollamts Aschaffenburg.
Die aktuell 36 Bediensteten sind zum einen Ansprechpartner für die heimische Industrie und auch erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Online-Bestellungen aus dem Drittland, an dem die dort ankommenden internationalen Post- und Paketsendungen abgefertigt werden.
Im vergangenen Jahr wurden von den Zöllnerinnen und Zöllnern des Zollamts Aschaffenburg beispielsweise knapp 120.000 Einfuhrzollanmeldungen und 113.000 Ausfuhranmeldungen abgefertigt. Dabei werden auch erhebliche Mengen an Zöllen und Einfuhrabgaben erhoben, die der Europäischen Union bzw. dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland zufließen. Bei der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs prüfen die Bediensteten des Zolls, ob die von der Europäischen Union verhängten Sanktionsmaßnahmen gegen bestimmte Staaten oder Personen regelkonform von den ortsansässigen Unternehmen eingehalten werden.
Mit ihren Warenkontrollen stellen die Bediensteten des Zollamts Aschaffenburg sicher, dass keine mangelhaften und minderwertigen Produkte oder gar Produktfälschungen in die Europäische Union eingeführt werden. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei seinen Kontrollen genau hinschaut. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller, häufig aus Fernost, weder Haftung noch Verantwortung. Werden bei den Kontrollen bedenkliche Waren festgestellt, so werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur weitergehenden Prüfung übergeben. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Waren nicht gesetzeskonform oder gar gefährlich für den Endverbraucher sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um Bürgerinnen und Bürger vor weiterem Schaden zu bewahren.
Seit dem Jahr 2014 nimmt das Zollamt Aschaffenburg auch die wichtige Kontaktstellen-funktion für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer wahr. Wenn Bürgerinnen und Bürger eine Steuerbefreiung für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs gewährt haben möchten, zum Beispiel aufgrund einer möglichen Schwerbehinderung, so werden an der Zolldienststelle die hierfür erforderlichen Voraussetzungen überprüft.
Seit dem 12. Februar 2025 leitet Zolloberamtsrat Peter Urban die Geschicke des Zollamts Aschaffenburg. Der 59-Jährige kann auf eine langjährige Erfahrung als Sachbearbeiter im Bereich Zölle mit Fokus auf Warenursprung und Präferenzen im Hauptzollamt Schweinfurt zurückblicken.
„Das Zollamt Aschaffenburg wird sich auch unter meiner Leitung als verlässlicher Partner der Wirtschaft am bayerischen Untermain sehen. Ich freue mich sehr, auf die künftige Zusammenarbeit mit der IHK Aschaffenburg und den Firmen der Region“ erklärt Peter Urban.
Kontakt:
Hauptzollamt Schweinfurt
Zollamt Aschaffenburg
Goldbacher Str. 65 B
63741 Aschaffenburg
Telefon 09721 64644401
E-Mail: poststelle.za-aschaffenburg@zoll.bund.de
Zollamt Aschaffenburg
Goldbacher Str. 65 B
63741 Aschaffenburg
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E-Mail: poststelle.za-aschaffenburg@zoll.bund.de
Benedikt Danz, Hauptzollamt Schweinfurt
Kontakt
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Kerschensteinerstraße 9
63741 Aschaffenburg
Tel.: 06021 880-0 Fax: 06021 880-22000
E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 17:00 Uhr
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