IHK-Audit

Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte

Jedes Talent wird gebraucht. Dies gilt für Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen wie für Kommunen, in denen diese Menschen sich niederlassen und leben wollen. Wir alle sind deshalb gefordert, für die Zeit der Knappheit vorzusorgen.
Stellen Sie sich einmal vor, morgen stünde der indische Entwicklungsleiter eines internationalen IT-Unternehmens vor Ihrer Rathaustür und fragte nach attraktivem Wohnraum für sich und seine 5-köpfige Familie. Stellen Sie sich einmal vor, die an der Goethe-Universität forschende Geologin aus Süddeutschland suchte als Alleinerziehende einen Platz in einem Hort - mit möglichst englischsprachiger Betreuung - für ihre 8-jährige Tochter. Sind Sie für diese spezifischen Anforderungen vorbereitet? Da wir jetzt sehen, dass gute Fachkräfte knapp werden, sollten wir gemeinsam daran arbeiten, die Metropolregion gut aufzustellen.
Immerhin sichern diese Menschen, die in die Region ziehen oder in der Region bleiben nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsdynamik unserer Metropolregion. Als Bürger leisten sie außerdem einen maßgeblichen Beitrag zum Steueraufkommen der Kommune. Und: Sie sind oftmals gleichzeitig auch Botschafter nicht allein für die Unternehmen/für die gastgebenden Institutionen, sondern ebenso für die Kommune. Die Erfahrungen potenzieren sich, denn zumindest die ausländischen und jüngeren Mitarbeiter kommen oftmals als „scouts"; sie ziehen dann als Botschafter der Kommune weiter - und die Botschaften sollten positiv sein. Gute Eindrücke von ihrem Aufenthalt in der Kommune X, Y oder Z werden sich aufgrund ihrer Vernetzung in der Wirtschafts- und der wissenschaftlichen Welt sehr schnell verbreiten und für Ihre Kommune werben; schlechte Erfahrungen allerdings vermutlich noch schneller.
Das IHK-Forum Rhein-Main (Industrie- und Handelskammer Forum) hat daher in enger Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Wirtschaftsförderern ein Audit „Ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte" erarbeitet.

Was ist das Audit?

Ein strategisches Instrument für kommunalpolitische Entscheider, das helfen soll, nachhaltige Strategien für die genannten (Neu)Bürgererinnen und Bürger zu entwickeln:
Um mehr Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung für eine gelebte Willkommenskultur zu sichern und um kommunale  Maßnahmen/Prozesse qualitativ zu begutachten und zu kommunizieren.

Welches Ziel hat das Audit? 

In der Metropolregion FrankfurtRheinMain sind in- und ausländische Fachkräfte willkommen – und finden das Angebot, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Welchen Nutzen bringt Ihnen das Audit? 

  • Eine Analyse der Wohnortqualität in Ihrer Kommune.
  • Ein Zertifikat, das Ihnen in der Werbung um Fachkräfte als anerkannter Nachweis der Wohnortqualität dient.
  • Die Entwicklung einer Strategie, mit der Sie den Herausforderungen der Fachkräftesicherung begegnen.
  • Die Vernetzung von Politik, Verwaltung, Industrie-und Handelskammer sowie Bürgerinnen und Bürgern zur gemeinsamen Zielerreichung. 

1. Grundlagen

Mit dem Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" können seit dem 1. Januar 2013 Kommunen in der Metropolregion FrankfurtRheinMain und darüber hinaus ausgezeichnet werden. Anhand von eigens für dieses Verfahren entwickelten Kriterien werden vor allem Leistungsangebote sowie das Serviceverhalten von Kommunen für Fachkräfte geprüft.
Die Grundlage für die Verleihung des Qualitätszeichens besteht aus einem Prüfbogen in der Fassung vom 11. Mai 2023. Er wird regelmäßig, mindestens alle drei Jahre überprüft und an aktuelle Anforderungen angepasst.

2. Verleihung

Die IHK verleiht insbesondere an Ober-, Mittel- und Unterzentren in der Metropolregion FrankfurtRheinMain und darüber hinaus auf Anfrage und nach erfolgreicher Überprüfung das Recht, das Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" zu führen. Auf besondere Anfrage können sich auch Kleinzentren der Überprüfung unterziehen. In Bayern sind auch sogenannte Verwaltungsgemeinschaften  antragsberechtigt.
In der Regel sollten alle Kommunen einer Verwaltungsgemeinschaft gemeinsam zertifiziert werden. Auf Anfrage werden auch einzelne Kommunen innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft zertifiziert. In diesen Fällen kann dann aber nicht auf Leistungen anderer Kommunen innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft zurückgegriffen werden.
Die Anfrage ist an die regional zuständige IHK zu richten. Die IHK wird mit der interessierten Kommune das weitere Verfahren besprechen. Wünschenswert ist ein entsprechender Beschluss der kommunalen Gremien (Magistrat, Stadt- oder Gemeinderat) über die Durchführung der Auszeichnung.
Für das Qualitätszeichen werden Kommunen im Rahmen eines Auszeichnungsgesprächs anhand des Prüfbogens durch Mitarbeitende der regional zuständigen IHK oder durch einen von der IHK beauftragten externen Dienstleister geprüft. Die IHKMitarbeitenden können die Leistungen der bewerbenden Kommune auf Übereinstimmung mit den Kriterien im Prüfbogen überprüfen sowie für die Prüfung erforderliche Unterlagen anfordern und einsehen. Die Kommunen müssen die Erfüllung der Fragen/Kriterien entsprechend schriftlich dokumentieren.
Die IHK teilt der Kommune das Prüfergebnis schriftlich mit. Sämtliche bei der Kommune anfallende Kosten (etwa für internen Personal- und Sachaufwand) trägt die Kommune.
IHK und bewerbende Kommune verpflichten sich, über die im Rahmen der Auszeichnung bekannt gewordenen dienstlichen Vorgänge der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung der Prüfung fort.
Fällt die Prüfung negativ aus, stellt die IHK die Anfrage solange zurück, bis die Kommune nachweisen kann, dass die Leistungen der Kommune mit den Kriterien des Prüfbogens übereinstimmen.

3. Prüfkatalog

Der Prüfbogen gliedert sich in fünf Handlungsfelder mit insgesamt 37 Fragen/Kriterien, wobei die Fragen unterschiedlich gewichtet werden (siehe hierzu auch „Praktische Hinweise zur Prüfung"). Insgesamt können 107 Punkte (plus Sonderpunkte) erzielt werden.
Neben der Beantwortung der Fragen werden im Rahmen des Auszeichnungsgesprächs Entwicklungsziele vereinbart. Diese  Entwicklungsziele werden von den Kommunen selbst vorgeschlagen. Die IHK empfiehlt den Kommunen zwischen drei und sechs
Entwicklungsziele zu formulieren.

4. Nutzung

Die erfolgreich geprüfte Kommune erhält von der IHK eine Urkunde und ein Logo „ausgezeichneter Wohnort“, an denen ihr ein allumfassendes Nutzungsrecht zusteht (beispielsweise Verwendung des Qualitätszeichens auf der Homepage oder in Druckerzeugnissen
wie Flyern und Broschüren).
Das Logo des ausgezeichneten Wohnortes wird ausschließlich in der von der IHK gelieferten Form genutzt. Veränderungen des Logos sind unzulässig.
Das Logo darf während der drei beziehungsweise fünf Jahre verwendet werden, für die das Qualitätszeichen verliehen ist. Danach bleibt das Nutzungsrecht bestehen, wenn die Kommune erfolgreich reauditiert ist.
Die Kommune darf das Logo an Unternehmen mit Sitz in der ausgezeichneten Kommune zur eigenen Verwendung nach den oben genannten Kriterien weitergeben. Die Kommune ist verpflichtet, die IHK darüber zu informieren, welche Unternehmen das Qualitätszeichen erhalten haben.

5. Pressearbeit

Eine öffentliche Berichterstattung der IHK über die Auszeichnung soll möglichst nach enger Abstimmung mit der betroffenen Kommune erfolgen.
Die IHK berichtet über die Auszeichnung in ihren Medien wie beispielsweise Mitgliederzeitschrift, Homepage, Newsletter oder in Sozialen Medien.
Die ausgezeichnete Kommune ist damit einverstanden, dass auf der Homepage www.ausgezeichneter-wohnort.de Informationen (insbesondere eine Pressemeldung und Fotos) über die Verleihung eingestellt werden.

Punktevergabe und Bewertung

Der Prüfbogen gliedert sich in fünf Handlungsfelder:
  • Strategische Zielsetzung
  • Zuzug leicht gemacht
  • Beruf und Familie
  • Ausländische Fachkräfte
  • Lebensqualität
Im Rahmen dieser fünf Handlungsfelder gibt es insgesamt 37 Kriterien, die abgefragt werden. Ist ein Kriterium nicht erfüllt, werden keine Punkte - auch keine Teilpunktevergeben. Maximal können 107 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien in den einzelnen K ategorien werden unterschiedlich gewichtet:
A-Kriterien (= Kernkriterien)      = 3 Punkte
B-Kriterien (= Zusatzkriterien)      = 2 Punkte
C-Kriterien (= Bonuskriterien)      = 1 Punkt
Wegen der besonderen Bedeutung des Handlungsfeldes 1 | Strategische Zielsetzung werden die hier abgefragten Kriterien zusätzlich gewichtet:
A-Kriterium (3 Punkte) x 2 Punkte    = Punkte     “wird erfüllt”    
A-Kriterium (3 Punkte) x 1 Punkt     = Punkte     “wird teilweise erfüllt”
A-Kriterium (3 Punkte) x 0 Punkte    = Punkte     “wird nicht erfüllt”
Beispiel: A-Kriterium (3 Punkte) wird erfüllt (2 Punkte) = 3 x 2 = 6 Punkte

Des Weiteren gibt es Sonderpunkte für einen entsprechenden Beschluss der kommunalen Gremien sowie für außergewöhnliche Angebote oder Dienstleistungen, die die Attraktivität des Wohnorts für Fachkräfte steigern. Klein- und Unterzentren erhalten zudem Sonderpunkte
für eine zusätzliche Frage in Handlungsfeld 5 | Lebensqualität. Die Sonderpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Durch die Sonderpunkte kann eine Kommune das Gesamtergebnis nur verbessern.

Mindestzahl zur Erlangung des Qualitätszeichens

Um das Qualitätszeichen zu erhalten, müssen insgesamt 70 Prozent - das heißt 74 Punkte - der jeweils möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Andernfalls wird kein Qualitätszeichen vergeben. Das Auszeichnungsgespräch wird immer zu Ende geführt, auch wenn frühzeitig ersichtlich ist, dass die Kommune die Mindestzahl nicht erreicht.

Auswertung des Fragebogens

Der Prüfbogen wird nach Abschluss des Auszeichnungsgesprächs von der regional zuständigen IHK oder einem externen Dienstleister ausgewertet. Das Ergebnis wird der Kommune innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen mitgeteilt. Wird das Qualitätszeichen bei der ersten Prüfung nicht vergeben, findet zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachprüfung statt.