Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde in Deutschland die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) eingeführt. Die neue Forschungszulage ist ein wichtiger Schritt, um Investitionen und Innovationen zu stärken und dem Forschungsdefizit gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen entgegenzuwirken
Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bruttoarbeitslöhne von Mitarbeitern inklusive der Arbeitgeberbeiträge, soweit diese wissenschaftlich in Forschungsvorhaben des Unternehmens tätig sind, bzw. der Eigenleistungen eines Einzelunternehmers.
Bei der Auftragsforschung werden 60 Prozent des Auftragswerts als förderfähiger Aufwand angesehen, die zu 25 Prozent gefördert werden. Mit der Förderung der Auftragsforschung beim Auftraggeber kommt das Instrument gerade auch den kleinen und mittleren Unternehmen entgegen und verbessert deren Wettbewerbschancen.

Forschungszulage coronabedingt erhöht

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 wurde die maximale Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage von jährlich zwei Millionen Euro auf vier Millionen Euro im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2026 verdoppelt. Die höchstmögliche Forschungszulage im genannten Zeitraum beträgt damit eine Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Auch Unternehmen in einer Verlustsituation können von der Forschungszulage profitieren und dadurch Liquidität erhalten.
Das Antragsverfahren für die Forschungszulage umfasst zwei Schritte: Im ersten Schritt ist bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) eine Bestätigung einzuholen, dass es sich bei dem zu unterstützenden Vorhaben um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Auf dieser Basis können die Unternehmen im zweiten Schritt beim zuständigen Finanzamt die Forschungszulage beantragen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat zum 16. September 2020 ihre operative Arbeit aufgenommen. Der Antrag auf Erteilung der Bescheinigung kann elektronisch über ein zentrales Portal unter www.bescheinigung-forschungszulage.de gestellt werden.