Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer bezeichnet man als Hebesätze der Realsteuern. Sie werden im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzsatzung von den Gemeinden jährlich neu festgelegt.
Grundlage für dieses Recht der Gemeinden garantiert  Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes. Der Hebesatz der Gewerbesteuer muss mindestens bei 200 Prozent liegen, bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) gibt es keine gesetzlich fixierten Ober- oder Untergrenzen (Maßgabe des Gewerbesteuer- und Grundsteuergesetzes).
Die Realsteuerhebesätze deutscher Städte mit einer Einwohnerzahl von mindestens 20.000 Einwohnern – nach Bundesländern geordnet – hat der DIHK aufgelistet.
Die IHK Aschaffenburg erhebt jedes Jahr die Realsteuerhebesätze für Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis Miltenberg.
Die Realsteuerhebesätze für das zurückliegende Kalenderjahr der Gemeinden im Bezirk der IHK Aschaffenburg sind in der Broschüre Wirtschaftsraum Bayerischer Untermain zusammengestellt.