Nr. 3748978

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 26. Februar 2016 vom Bundesrat gebilligt. Es ist somit am 21. März 2016 der neue Erlaubnistatbestand des Immobiliardarlehensvermittlers (§ 34i GewO) in Kraft getreten.

Gewerberechtliche Erlaubnisverfahren
Gewerberechtliche Erlaubnisverfahren, Sachverständigenwesen