Zuständigkeitswechsel ab 01.01.2026
Die in § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter), § 34d Absatz 1 GewO (Versicherungsvermittler), § 34d Absatz 2 GewO (Versicherungsberater), § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler), § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) und § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) geregelten Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Für die Erlaubniserteilung, die ggf. erforderliche Registrierung sowie die Aufsicht über diese Gewerbetreibenden sind in Bayern die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig, die diese Aufgaben auf eine andere IHK übertragen können.
Mit Wirkung zum 01.01.2026 wird die IHK Aschaffenburg die Aufgaben als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO sowie als Vermittlerregisterbehörde für Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO auf die IHK für München und Oberbayern übertragen.
Diese Aufgaben werden damit künftig für ganz Bayern von der IHK für München und Oberbayern übernommen.
Was bedeutet das für Sie bzw. Ihr Unternehmen?
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Bestehende Erlaubnisse behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und auch die Registrierungsnummer/-n im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) bleibt/-en unverändert, sofern vorhanden. Es erfolgt lediglich eine automatische Anpassung der für Sie bzw. Ihr Unternehmen zuständigen Erlaubnis- und Registerbehörde im bestehenden Eintrag im Vermittlerregister.
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Wichtiger Hinweis für Betreiber einer Website (Achtung: Abmahnrisiko): ab 01.01.2026 Impressum anpassen
Inhaber von Gewerbeerlaubnissen nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO sind gesetzlich verpflichtet, die Anschrift ihrer Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum anzugeben. Bitte ändern Sie diese im Impressum ab dem 01.01.2026 wie folgt: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München.
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Inhaber von Erlaubnissen nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO sollten zusätzlich ihre zuständige Berufskammer angeben. Dies bleibt weiterhin die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Kerschensteinerstraße 9, 63741 Aschaffenburg.
Formulierungsbeispiele für das Impressum finden Sie im Merkblatt „Internet-Impressum“ auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern unter https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Gewerbeerlaubnisse-Internet/Immobiliardarlehensvermittler/merkblatt_impressum_34cdfhi.pdf
- Erstinformation nach § 12 FinVermV ab 01.01.2026 anpassen
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen zudem in der Erstinformation nach § 12 FinVermV die zuständige Erlaubnisbehörde entsprechend anpassen. Diese ist ab 01.01.2026 die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Was gilt bis 31.12.2025?
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Anträge auf Erlaubnis/-se nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und/oder 34i GewO und ggf. Registrierung können nur noch bis zum 31.12.2025 bei der IHK Aschaffenburg eingereicht werden. Informationen zum Antragsverfahren sowie die Formulare der IHK Aschaffenburg finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.ihk.de/aschaffenburg/recht/gewerberecht
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Jährliche Prüfungspflicht
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach §§ 34f bzw. 34h GewO sowie Bauträger und Baubetreuer nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a und 3b GewO haben eine jährliche Prüfungspflicht nach § 24 FinVermV bzw. § 16 MaBV. Prüfungsberichte bzw. Negativerklärungen müssen bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.
Für das Berichtsjahr 2024 reichen Sie den Prüfungsbericht oder die Negativerklärungbitte fristgerecht bis 31.12.2025 bei der IHK Aschaffenburg ein.
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Mitteilung von Änderungen bis zum 31.12.2025:
Sollten Ihre Daten nicht mehr aktuell sein, weil sich z. B. Ihr Name, die Firma Ihres Unternehmens oder Ihre betriebliche Anschrift geändert hat, teilen Sie die Änderungen bitte bis zum 31.12.2025 der IHK Aschaffenburg mit. Prüfen Sie dazu gerne, sofern vorhanden, Ihren Eintrag im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info auf Vollständigkeit und Aktualität.
Dasselbe gilt bei einem Geschäftsführer- oder Vorstandswechsel, bei Änderungen von registrierungspflichtigen Angestellten sowie bei Änderungen Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.
Nutzen Sie für die Änderungsmitteilungen bis 31.12.2025 bitte die auf unserer Internetseite eingestellten Formulare: https://www.ihk.de/aschaffenburg/recht/gewerberecht/
- Erlaubnisverzicht bis zum 31.12.2025:
Sollten Sie vor dem Jahreswechsel auf eine bestehende Erlaubnis verzichten wollen, weil Sie bzw. Ihr Unternehmen diese Tätigkeit nicht mehr ausübt, können Sie uns dies bis 31.12.2025 mit den ebenfalls auf unserer Internetseite unter https://www.ihk.de/aschaffenburg/recht/gewerberecht/ zur Verfügung stehenden Formularen mitteilen. Bitte beachten Sie, dass eine Gewerbeabmeldung nicht automatisch zum Erlöschen der Erlaubnis führt, sondern eine gesonderte Verzichtserklärung erforderlich ist.
Was ist ab dem 01.01.2026 zu beachten?
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Erlaubnisanträge oder Verzichtserklärungen sind ab dem 01.01.2026 an die IHK für München und Oberbayern zu richten. Informationen, Formulare, Checklisten und Merkblätter finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern unter https://www.ihk-muenchen.de/gewerbeerlaubnisse/.
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Änderungsmitteilungen
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen der im Vermittlerregister gespeicherten Daten oder einen Wechsel in der Geschäftsführung der zuständigen Erlaubnis- und Registerbehörde aktiv zu melden, ab dem 01.01.2026 der IHK für München und Oberbayern.
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Jährliche Prüfungspflicht:
Ab dem Berichtsjahr 2025 ist der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sowie von Bauträgern und Baubetreuernbei der IHK für München und Oberbayern einzureichen.
- Weiterbildungspflicht:
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine regelmäßige Weiterbildungspflicht im Umfang von jeweils 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren. Auch Versicherungsvermittler und
-berater sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterzubilden.
Bitte reichen Sie Weiterbildungserklärungen und -nachweise nur auf entsprechende Anforderung der IHK für München und Oberbayern ein.