Zuständigkeitswechsel seit 01.01.2026
Die in § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter), § 34d Absatz 1 GewO (Versicherungsvermittler), § 34d Absatz 2 GewO (Versicherungsberater), § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler), § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) und § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) geregelten Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Für die Erlaubniserteilung, die ggf. erforderliche Registrierung sowie die Aufsicht über diese Gewerbetreibenden sind in Bayern die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig, die diese Aufgaben auf eine andere IHK übertragen können.
Mit Wirkung zum 01.01.2026 hat die IHK Aschaffenburg die Aufgaben als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO sowie als Vermittlerregisterbehörde für Gewerbetreibende nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO auf die IHK für München und Oberbayern übertragen.
Diese Aufgaben werden damit künftig für ganz Bayern von der IHK für München und Oberbayern übernommen.
Was bedeutet das für Sie bzw. Ihr Unternehmen?
- Bestehende Erlaubnisse behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und auch die Registrierungsnummer/-n im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) bleibt/-en unverändert, sofern vorhanden. Es erfolgt lediglich eine automatische Anpassung der für Sie bzw. Ihr Unternehmen zuständigen Erlaubnis- und Registerbehörde im bestehenden Eintrag im Vermittlerregister.
- Wichtiger Hinweis für Betreiber einer Website (Achtung: Abmahnrisiko): seit 01.01.2026 Impressum anpassen
Inhaber von Gewerbeerlaubnissen nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h und 34i GewO sind gesetzlich verpflichtet, die Anschrift ihrer Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum anzugeben. Bitte ändern Sie diese im Impressum zum 01.01.2026 wie folgt: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München. - Inhaber von Erlaubnissen nach §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO sollten zusätzlich ihre zuständige Berufskammer angeben. Dies bleibt weiterhin die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Kerschensteinerstraße 9, 63741 Aschaffenburg.
Formulierungsbeispiele für das Impressum finden Sie im Merkblatt „Internet-Impressum“ auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern unter https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Gewerbeerlaubnisse-Internet/Immobiliardarlehensvermittler/merkblatt_impressum_34cdfhi.pdf - Erstinformation nach § 12 FinVermV zum 01.01.2026 anpassen
Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater müssen zudem in der Erstinformation nach § 12 FinVermV die zuständige Erlaubnisbehörde entsprechend anpassen. Diese ist seit 01.01.2026 die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Was ist seit 01.01.2026 zu beachten?
- Erlaubnisanträge oder Verzichtserklärungen sind seit 01.01.2026 an die IHK für München und Oberbayern zu richten. Informationen, Formulare, Checklisten und Merkblätter finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern unter https://www.ihk-muenchen.de/gewerbeerlaubnisse/.
- Änderungsmitteilungen
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen der im Vermittlerregister gespeicherten Daten oder einen Wechsel in der Geschäftsführung der zuständigen Erlaubnis- und Registerbehörde aktiv zu melden, seit dem 01.01.2026 der IHK für München und Oberbayern. - Jährliche Prüfungspflicht:
Ab dem Berichtsjahr 2025 ist der Prüfungsbericht oder die Negativerklärung von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sowie von Bauträgern und Baubetreuernbei der IHK für München und Oberbayern einzureichen. - Weiterbildungspflicht:
Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht eine regelmäßige Weiterbildungspflicht im Umfang von jeweils 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren. Auch Versicherungsvermittler und
-berater sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterzubilden.
Bitte reichen Sie Weiterbildungserklärungen und -nachweise nur auf entsprechende Anforderung der IHK für München und Oberbayern ein.
