Recht und Steuern

Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat zwei Konsultationen gestartet. Zum Entwurf eines Voluntary SME-Standard (VSME) für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie zum Entwurf eines Listed SME-Standards (LSME) für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Der Listed SME-Standard (LSME) wird die Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der sog. Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie/Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die kapitalmarktorientierten KMU festlegen. Ein Entwurf dieses LSME, entwickelt von EFRAG im Auftrag der EU-Kommission, steht nun bis zum 21.05.2024 zur Konsultation zur Verfügung. Ergänzende Informationen sind bei EFRAG zu finden. Anmerkungen können mittels des Questionnaire auf der EFRAG-Seite eingereicht werden. Der LSME wird für die kapitalmarktorientierten KMU verbindlich sein. Nach der Konsultation durch EFRAG und ggf. einer Überarbeitung würde der LSME von der Kommission geprüft und ggf. nach einer weiteren Konsultation als delegierte Verordnung erlassen werden.
 
Der Voluntary SME-Standard (VSME) könnte den nicht kapitalmarktorientierten KMU helfen, die zunehmenden Informationsanforderungen der nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen oder auch Dritter zu erfüllen. Der VSME wird nicht verbindlich sein, sondern als freiwillige Möglichkeit für KMU zur Verfügung stehen. Auch der Entwurf für den VSME, welcher im Auftrag der EU-Kommission von EFRAG erstellt wurde, steht nun bis zum 21.05.2024 zur Konsultation. Weitere Informationen, u. a. Erläuterungen zur Entwicklung des LSME-Entwurfs und zum Hintergrund sowie ein Questionnaire finden Sie auf der EFRAG-Seite.
 
Der VSME-Entwurf bietet 3 Module an (für das individuelle Unternehmen oder auf konsolidierter Basis): Basic Module, Policies, Actions and Targets (PAT) Module, Business Partners Module. Die Module enthalten Nachhaltigkeitsinformationen zu Umweltthemen und sozialen Themen sowie zur Unternehmenspolitik.
 
Der Bericht nach dem VSME auf jährlicher Basis kann unter bestimmten Voraussetzungen als separater Abschnitt zum (Konzern)Lagebericht aufgenommen werden. Ansonsten ist er laut Standardentwurf separat zu veröffentlichen. Er soll zur gleichen Zeit wie die Finanzberichterstattung zur Verfügung stehen, soweit diese zu erstellen ist. Bestimmte sensible Informationen darf das Unternehmen weglassen. Ab dem zweiten Jahr sind Vergleichszahlen/Daten zum Vorjahr in den Bericht aufzunehmen.