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Neben Zolleinsparungen ermöglicht die Abschaffung der Zollabgaben für Unternehmen zudem vereinfachte, weniger zeitaufwändige Zollabwicklungen durch den Wegfall von Spezialverfahren (z. B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredelung).
Schweiz - Aufhebung der Industriezölle zum 1. Januar 2024
Zum 1. Januar 2024 wurden in der Schweiz die Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Gleichzeitig wird der komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht.
Mit dem Inkrafttreten der Aufhebung der Industriezölle entfallen mit wenigen Ausnahmen im Bereich der industriell produzierten landwirtschaftlichen Produkte (z. B. Albumin, Dextrin oder saure Öle aus der Raffination der Zolltarifkapitel 35 und 38) alle Einfuhrzölle auf Industrieprodukte (Zolltarifkapitel 25 bis 97).
Die Maßnahme soll den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und vor allem mit Kostensenkungen für die Verbraucher und die Wirtschaft sowie mit einem geringeren Verwaltungsaufwand einhergehen.
Einzelheiten zu den Neuerungen sind auf der Webseite des Schweizer Zolls ausführlich beschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Auskunftzentrale für Zollbestimmungen.
Präferenzerklärungen auf der Rechnungen oder anderen Handelspapieren sowie die Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR-1 für Lieferungen in die Schweiz können ab 2024 damit grundsätzlich entfallen. Falls die Waren allerdings nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone geliefert werden sollen, werden diese weiterhin benötigt.
