Angaben zu von der F-Gas-Verordnung betroffenen Waren in ATLAS

Die Generalzolldirektion hat in verschiedenen ATLAS-Informationen klargestellt, wie bei der Ausfuhr von der F-Gas-Verordnung betroffenen Waren zu verfahren ist und welche Angaben zu tätigen sind.

Aktuelles

Anmeldung von ODS oder F-GAS Codierungen durch zugelassene Versender
ATLAS – Info 0779/25 vom 12.05.2025

ATLAS - Fachliche Änderungen nach der Wartung am 17.05.2025

Um künftig Anmeldungen mit ODS- oder F-GAS-Waren im vereinfachten Verfahren eines zugelassenen Versenders prüfen zu können (Registriernummer, Lizenznummer), wurde das Systemverhalten von ATLAS-Versand angepasst. Bei Anmeldung von einer oder mehreren ODS-Codierungen (L100, Y797) oder F-GAS-Codierungen (Y123, Y121) wird die automatisierte Überlassung im vereinfachten Verfahren ausgesetzt, so dass eine Prüfung der Registriernummer des betreffenden Unternehmens durch die Zollstelle (innerhalb der Öffnungszeiten) erfolgen kann. Sollten in der Versandanmeldung keine Beanstandungen festgestellt werden, überlässt die Zollstelle die Waren in das Versandverfahren. Sollten Beanstandungen festgestellt werden, werden die Waren entsprechend nicht überlassen.
Für die Anmeldung der zutreffenden Codierungen ist die ATLAS-Info 0771/25 vom 14.04.2025 zu beachten.
Bitte beachten Sie ATLAS-Info 0736/25: Fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS-Waren)
Ausführer von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, müssen gem. Verordnung (EU) 2024/573 über eine gültige Registriernummer im F-Gas-Portal verfügen. Diese muss in einer Ausfuhranmeldung betroffener Waren mit der TARIC-Codierung Y123 angegeben werden. Die weiteren möglichen TARIC-Codierungen und Fallkonstellationen finden sich in ATLAS-Info 0724/25, unterteilt nach Einfuhr und Ausfuhr, aber auch beim Versandverfahren sind die Codierungen sofern nötig anzugeben.
Melden Sie Ihre Ausfuhren unter Inanspruchnahme einer erteilten Bewilligung für die vereinfachte Zollanmeldung (Bewilligungen SDE Ausfuhr/PV) an, bittet die GZD darum, einmalig Ihre gültige Registriernummer im F-Gas Portal mit Bezug zu Ihrer Bewilligungsnummer dem für Sie zuständigen Hauptzollamt mitzuteilen. Nutzen Sie dafür die bekannten Kontaktdaten Ihrer Bewilligung. Kommen Sie dem nicht nach, kann nicht sichergestellt werden, dass die Bewilligung weiterhin für die Ausfuhr von unter die F-Gas-VO fallenden Waren in Anspruch genommen werden kann. Dann müssten künftig Anmeldungen im Normalverfahren erfolgen.
Für Zollvertreter: Bei Nutzung der vorgenannten Bewilligungen in Vertreterfunktion, teilen Sie bitte dem für Sie zuständigen Hauptzollamt die gültigen Registriernummern der von Ihnen vertretenen Ausführern mit.
Für Waren, die unter die Verordnung (EU) 2024/590 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ist eine Ausfuhrlizenz (Codierung E013) sowie Registrierung im ODS Portal der EU-KOM (Codierung Y797) vorgeschrieben. Die Ausfuhren können ausschließlich im Normalverfahren erfolgen.
Weitere Auskünfte, etwa zu umweltrechtlichen Belangen, erteilt der Bereich Innovation und Umwelt.