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Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze
Mit Blick auf den stark gestiegenen Zustrom unverzollter E-Commerce-Kleinsendungen aus Fernost hat der Rat der EU beschlossen, bereits ab 1. Juli 2026 eine Übergangslösung einzuführen. Damit soll ermöglicht werden, Zölle auf Waren unter 150 Euro schneller und einfacher zu erheben – lange bevor die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze im Jahr 2028 wirksam wird.
1. Übergangslösung ab 2026: kurzfristige Maßnahme zur Zollbelastung von Kleinsendungen
Der Rat hat sich ausdrücklich verpflichtet, eine einfache und praktikable Interimsregelung zu entwickeln, um Zölle auf Sendungen unter 150 Euro so früh wie möglich zu erheben.
Zielsetzung der Übergangslösung
- Schnelle Wirkung ab 2026, um das akute Problem zu bremsen
- Pflicht zur Verzollung von Kleinsendungen, auch ohne die technische Infrastruktur des künftigen Customs Data Hub
- Wettbewerbsfairness für EU-Händler
- Begrenzung des Paketaufkommens
Zeitplan
- Beginn der Ausarbeitung: Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss, in den „kommenden Wochen“.
- Ziel für Inkrafttreten: 2026.
- Geltungsdauer: Bis zur vollständigen Einführung des neuen EU-Zolldatenhubs 2028.
Konkrete technische Details werden aktuell erarbeitet. Politisch ist jedoch klar: Die Entlastung soll nicht bis 2028 warten – es kommt eine Zwischenlösung.
NEU: Ratsbeschluss der Europäischen Union vom 12.12.2025:
Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 € aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Der Rat der Europäischen Union hat am 12.12.2025 beschlossen, dass der vorübergehende Zollsatz in Höhe von 3 € auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben wird. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Zollverfahren zu vereinheitlichen.
Für Unternehmen im Onlinehandel und in der Logistik bedeutet dies eine Anpassung der Prozesse. Insbesondere Händler und Privatpersonen, die Waren aus Drittstaaten importieren, müssen künftig die zusätzlichen Kosten berücksichtigen. Der Zollsatz wird auf alle in die EU eingeführten Waren angewandt, für die Verkäufer aus Drittstaaten bei der „einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) der EU für Mehrwertsteuerzwecke“ registriert sind. Dies umfasst 93 % der gesamten E-Commerce-Ströme in die EU.
Diese Maßnahme unterscheidet sich von der vorgeschlagenen „Bearbeitungsgebühr“ (Handling Fee), über die derzeit im Rahmen des EU-Zollreformpakets beraten wird. Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die Einigung über eine dauerhafte Lösung zur vollständigen Abschaffung des Schwellenwerts für die Zollbefreiung in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle Waren unter 150 € die normalen EU-Zölle für einzelne Waren.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Rates:
Zölle: Rat vereinbart Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026 - Consilium
Zölle: Rat vereinbart Zölle auf kleine Pakete ab 1. Juli 2026 - Consilium
Eine etwas anders lautende Regelung wird auf der Seite der EU-Kommission genannt: Hier ist von einem pauschalen Zollsatz pro Sendung die Rede, also 3 € bis zu einem maximalen Wert von 150 € (ohne Unterteilung nach Tarifposition). Die Meldung der EU-Kommission ist hier auffindbar: EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert im Online-Handel ein.
2. Langfristige Reform: vollständige Abschaffung der 150-Euro-Grenze ab 2028
Parallel dazu arbeitet die EU an einer umfassenden Reform des Zollsystems. Kernpunkt ist die vollständige Abschaffung der Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro – allerdings erst dann, wenn die IT-Infrastruktur dafür bereitsteht.
Der EU Customs Data Hub
- Zentrale Plattform zur digitalen Abwicklung aller Zollprozesse.
- Erlaubt die Ermittlung und Festsetzung der Zollschuld pro Artikel.
- Ermöglicht einheitliche, vollautomatisierte Kontrollen aller Kleinsendungen.
- Geplanter Start: 2028, vorbehaltlich der laufenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament.
Erst mit dem Datenhub können die Zollbehörden das gesamte Paketvolumen aus Drittstaaten effizient bearbeiten.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
