Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM

CBAM: Das System der CO2-Grenzausgleichsabgabe

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen alle Importe ab 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Die erste Meldung muss Ende Januar 2024 abgegeben werden.
Weitere Informationen und Wissenswertes zum Thema CBAM finden Sie auch bei folgenden Stellen:
Deutschen Industrie- und Handelskammer 
Germany Trade and Invest
Europäischen Kommission
Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt
Zoll 

Auf der Seite der Deutschen Industrie- und Handelskammer finden Sie Angebote aus der IHK-Organisation für Unternehmerinnen und Unternehmer: Veranstaltungen zu CBAM.