Innovation und Umwelt
Mikroplastik-Berichtspflichten: Frist für die ersten Akteure läuft im Mai 2026 ab!
Bis zum 31. Mai 2026 müssen die ersten Meldungen über in die Umwelt freigesetzte Mengen synthetischer Polymermikropartikel (SPM) gemäß Absatz 11 des Beschränkungseintrags Nr. 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 an die ECHA übermittelt werden.
Betroffen sind zunächst Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender von SPM in Form von Granulaten, Flocken und Pulvern, die als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen verwendet werden, also z. B.:
- Hersteller und Formulierer von Kunststoffgranulaten
- Compoundeure
- Spritzgußunternehmen
- etc.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 126 KB).
