Einheitlicher Ansprechpartner

Die unternehmerische Tätigkeit ist mit einer Vielzahl von Behördenkontakten verbunden. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Dienstleister aus dem In- und EU-Ausland (Gewerbetreibende im produzierenden Gewerbe, im Handel und Dienstleistungssektor, sowie freiberufliche Selbstständige) alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln oder sich wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.
Der Einheitliche Ansprechpartner nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensvermittlers wahr.
Sie können sich persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder per Fax an die als Einheitlicher Ansprechpartner regional zuständige IHK wenden.