Gefahrgut
Gefahrgutfahrer
Wer Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge in einem Fahrzeug (unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht) transportiert, muss eine ADR-Bescheinigung besitzen. Diese erhält man nach dem Besuch einer Schulung (bei anerkannten Schulungsveranstaltern) und einer Prüfung bei der IHK.
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Sabine Heißwolf
Handel, Tourismus, Verbraucherbeschwerden
