Nr. 2389
Gefahrgut

Gefahrgutfahrer

Wer Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge in einem Fahrzeug (unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht) transportiert, muss eine ADR-Bescheinigung besitzen. Diese erhält man nach dem Besuch einer Schulung (bei anerkannten Schulungsveranstaltern) und einer Prüfung bei der IHK.

Handel, Tourismus, Verbraucherbeschwerden