Tachographenpflicht
Digitaler Tachograph
Der digitale Tachograph ist ein unverzichtbares Instrument im Transportalltag von Fahrern und Unternehmern.
Eine korrekte Bedienung ist entscheidend um Bußgelder zu vermeiden.
Neu ist, dass ab dem 1. Juli 2026 auch kleine Nutzfahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt und die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder für Kabotagebeförderungen eingesetzt werden, in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten einbezogen werden, sofern keine Ausnahmeregelungen greifen.
Informationen zur neuen Tachographenpflicht finden Sie unter folgenden Links:
