Pflichtaushang für Gastronomiebetriebe
Mit dem Stand 14. Mai 2024 gibt es einen aktualisierten
Pflichtaushang zum Jugendschutzgesetz.
Pflichtaushang zum Jugendschutzgesetz.
Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) bekanntzumachen. Ein Gastwirt hat daher einen entsprechenden, deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang an einer für jedermann zugänglichen, einsehbaren Stelle anzubringen. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales