Handel
Waffenhandel
Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, vertreiben, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen solcher Gegenstände vermitteln will, braucht nach dem Waffengesetz die Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das ist - bei kreisfreien Städten - das Amt für öffentliche Ordnung, sonst das Landratsamt.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken eingerichtet wurde. Wer als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, braucht die Fachkunde nicht nachzuweisen. Zur Internetseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
I. Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel
Die in der Prüfung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Waffengesetz (WaffG) nachzuweisende Fachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
- der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften,
- der Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist,
- über die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist.
Je nach Umfang der beantragten Erlaubnis sind in der Prüfung entweder Kenntnisse über Schusswaffen und Munition aller Art oder bestimmte Waffen- und/oder Munitionsarten nachzuweisen.
II. Waffen- und Munitionsarten, auf die sich Antrag und Prüfung beziehen können
Der Antrag kann sich entweder auf Waffen und Munition aller Art oder nur auf einzelne Waffen- und/oder Munitionsarten (Ziffer 1.1 mit 2.5 der folgenden Aufstellung) erstrecken.
Der Katalog ist verbindlich, eine weiter gehende Einschränkung des Prüfungsumfangs ist daher nicht möglich. Es is daher beispielsweise nicht zulässig, die Prüfung auf Büchsen und Flinten zum sportlichen Schießen oder auf Druckluftwaffen mit einer Bewegungsenergie < 7,5 Joule (J) zu beschränken.
Auch wer nur mit Sportwaffen handeln will, muss daher Jagdwaffen kennen. Wer nur freie Druckluftwaffen in sein Sortiment aufnehmen will, muss auch die Vorschriften über den Erwerb von Waffen kennen, für die eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist.
- Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes
1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
1.5 Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
1.6 Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
1.7 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen
1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes
1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
1.5 Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
1.6 Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
1.7 Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen
2. Munition
2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)
2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind und aus sonstigen, ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7)
2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)
2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind und aus sonstigen, ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7)
III. Die Fachkundeprüfung
Die Fachkundeprüfung ist mündlich abzulegen. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern aus dem Waffenhandel.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse gefordert werden. Einen Maßstab für Schwierigkeitsgrad und Umfang der Prüfung bildet der Fragenkatalog zur Fachkundeprüfung, der bei den Industrie- und Handelskammer erhältlich ist. (vgl. Literatur zur Prüfung). Die dort abgedruckten Erläuterungen können jedoch nur Hinweise für die Beantwortung der Fragen in der Prüfung bieten. In der Prüfung werden dem Bewerber Schusswaffen vorgelegt. Diese müssen z. B. gesichert, entladen bzw. geladen und - soweit dies ihne Werkzeug möglich ist - zerlegt und wieder zusammengesetzt werden. Der Bewerber muss in der Lage sein, die wesentlichen Teile der Schusswaffen exakt zu bezeichnen. Ebenso werden Munitionsmuster vorgelgt, die einschließlich der Geschosse bestimmt werden müssen.
Literatur zur Prüfung:
Leitfaden Waffenhandel, Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK Verlag).
Leitfaden Waffenhandel, Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK Verlag).
Fachbücher:
Martini, Karl Heinz
Das Waffensachkundebuch für Jäger, Schützen und Waffensammler und zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung, Fachkunde- und Jägerprüfung Schwäbisch Hall, DWJ-Verlag GmbH 17. Auflage 2012, 19,95 € ISBN 978-3-936632-02-6
Martini, Karl Heinz
Das Waffensachkundebuch für Jäger, Schützen und Waffensammler und zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung, Fachkunde- und Jägerprüfung Schwäbisch Hall, DWJ-Verlag GmbH 17. Auflage 2012, 19,95 € ISBN 978-3-936632-02-6
Martini, Karl Heinz
Waffenrecht in der Praxis mit Beschussrecht Schwäbisch Hall, DWJ-Verlag GmbH 7., neu bearb. Auflage, 2004, 200 S., 18,50 € ISBN 978-3-936632-16-3
Waffenrecht in der Praxis mit Beschussrecht Schwäbisch Hall, DWJ-Verlag GmbH 7., neu bearb. Auflage, 2004, 200 S., 18,50 € ISBN 978-3-936632-16-3
Mohr, Roger
Fachkundeprüfung für den Waffenhandel Pro BUSINESS Verlag 1. Auflage 2011, 141 S., 17,90 € ISBN: 978-3-86805-929-8
Fachkundeprüfung für den Waffenhandel Pro BUSINESS Verlag 1. Auflage 2011, 141 S., 17,90 € ISBN: 978-3-86805-929-8
Rechtsgrundlagen:
Fatscher, Thomas / Leiser, Helmut
Ausarbeitung zum Neuen Waffenrecht sowie Sprengstoffgesetz Krüger Druck + Verlag GmbH & Co. KG 1. Auflage 08.2003, 64 S., 9,95 € ISBN 978-3-00-012000-8
Fatscher, Thomas / Leiser, Helmut
Ausarbeitung zum Neuen Waffenrecht sowie Sprengstoffgesetz Krüger Druck + Verlag GmbH & Co. KG 1. Auflage 08.2003, 64 S., 9,95 € ISBN 978-3-00-012000-8
Ostgathe, Dirk
Waffenrecht kompakt. Kurzerläuterungen zum Waffengesetz (Schnell informiert) 5. Auflage - Stuttgart [u.a.] : Boorberg, 2011 - 134 S., 9,90 € ISBN 978-3-415-04557-6
Waffenrecht kompakt. Kurzerläuterungen zum Waffengesetz (Schnell informiert) 5. Auflage - Stuttgart [u.a.] : Boorberg, 2011 - 134 S., 9,90 € ISBN 978-3-415-04557-6
Schulz, Martin
Waffenrecht für Polizei und Bundespolizei 3. Auflage - Stuttgart [u.a.] : Boorberg, 2008 - 328 S., ca. 36,00 € ISBN 978-3-415-04155-4
Waffenrecht für Polizei und Bundespolizei 3. Auflage - Stuttgart [u.a.] : Boorberg, 2008 - 328 S., ca. 36,00 € ISBN 978-3-415-04155-4
Heinrich, Bernd [u. a.]
Waffenrecht (WaffR): Waffengesetz, Beschussgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz einschließlich untergesetzlichem Regelwerk und Nebenbestimmungen (Beck’sche Kurz-Komm. 35) München, Beck, 9. Auflage, 2009, XVIII, 1 233 S., 88,00 € ISBN 978-3-406-50771-7 Waffenrecht (WaffR) München: dtv, 16. Auflage, Stand: 01.11.2012, 11,90 € (Beck-Texte im dtv) ISBN 978-3-423-05032-6
Waffenrecht (WaffR): Waffengesetz, Beschussgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz einschließlich untergesetzlichem Regelwerk und Nebenbestimmungen (Beck’sche Kurz-Komm. 35) München, Beck, 9. Auflage, 2009, XVIII, 1 233 S., 88,00 € ISBN 978-3-406-50771-7 Waffenrecht (WaffR) München: dtv, 16. Auflage, Stand: 01.11.2012, 11,90 € (Beck-Texte im dtv) ISBN 978-3-423-05032-6
IV. Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt bei Beantragung einer Waffengruppe (einschließlich der dazugehörigen Munition) aus der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2. Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) 103,-- €, bei Beantragung von zwei Waffengruppen (einschließlich der dazugehörigen Munition) aus der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV 154,-- €, bei drei oder mehr Waffengruppen aus der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV 205,-- € bis 250,-- €.
