Exportkontrolle & Handel mit sensiblen Gütern
Der Handel mit Rüstungs- und Dual-Use-Gütern sowie Kriegswaffen unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften. Je nach Art der Güter müssen Unternehmen beim Handel innerhalb Deutschlands, der EU (Verbringung) oder beim Export in Drittländer Exportkontrollen und Genehmigungspflichten beachten, um sicherzustellen, dass diese Güter nicht in unerwünschte Hände gelangen. Unternehmen sollten sich daher umfassend über die geltenden Regelungen informieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Kriegswaffen sind besonders gefährliche militärische Güter, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) unterliegen und in der Kriegswaffenliste aufgeführt sind. Für den Umgang und die Ausfuhr dieser Güter ist eine spezielle Genehmigung erforderlich.
Rüstungsgüter umfassen militärische Ausrüstungen und Technologien und sind im Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste aufgeführt, die als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) veröffentlicht wird.
Dual-Use-Güter, also Waren, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, sind in der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) gelistet. Darüber hinaus enthält Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (AWV) weitere national erfasste Dual-Use-Güter.
Auch für nicht gelistete Güter können Genehmigungspflichten gelten, wenn bekannt ist oder vermutet werden kann, dass diese für militärische Zwecke, die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen oder andere unerwünschte Verwendungen bestimmt sind. Zusätzlich können Embargoverordnungen der EU oder nationale Regelungen weitere Beschränkungen vorsehen, die nicht nur den Handel mit bestimmten Ländern, sondern auch mit Personen, Organisationen oder Unternehmen betreffen, die auf Sanktionslisten geführt werden. Verstöße gegen diese Vorschriften können schwerwiegende rechtliche Folgen haben.
Die IHK Aachen unterstützt Unternehmen dabei, die komplexen Anforderungen der Exportkontrolle zu verstehen, und bietet gezielte Beratung an. Erste Informationen zu zuständigen Behörden, Rechtsquellen und weiterführende Links erhalten Sie unter: Exportkontrolle