Das EU-Mercosur-Abkommen in der Praxis
Veranstaltungsdetails
Seit dem 1. Mai 2026 wird das EU-Mercosur-Interimsabkommen vorläufig angewendet. Damit können Unternehmen im Handel mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay grundsätzlich von Zollvorteilen profitieren - vorausgesetzt, die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung und die erforderlichen Nachweise sind erfüllt.
Im kostenlosen Webinar erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über:
- den aktuellen Anwendungsstand des Abkommens,
- Zollvorteile und tarifliche Abbaustufen,
- die Prüfung des präferenziellen Ursprungs,
- Ursprungserklärungen und Lieferantenerklärungen,
- Waren im Transit und fehlende Nachweise,
- Zollkontingente und sensible Waren,
- die besonderen Nachweisregelungen für Paraguay.
Nutzen Sie die Gelegenheit und erfahren Sie, wie Sie die neuen Möglichkeiten des EU-Mercosur-Abkommens erfolgreich und praxisorientiert für Ihr Unternehmen nutzen können.