Neue Ursprungsregeln im PEM‑Raum ab 2026
Veranstaltungsdetails
Zum 1. Januar 2026 endet die Übergangsphase im Pan-Europa-Mittelmeerraum um (PEM). Ab diesem Zeitpunkt sollten einheitlich die modernisierten Ursprungsregeln gelten. Die parallele Anwendung der alten und revidierten Regeln, die 2025 möglich war, läuft aus. Die PEM‑Zone ist ein zollfreier Handelsraum mit einheitlichen Ursprungsregeln und Dokumentation, in dem Ursprungserzeugnisse zwischen den Mitgliedsländern zollfrei gehandelt werden können. Unternehmen können Verarbeitungsschritte in mehreren Ländern kombinieren, um den präferenziellen Ursprung zu erlangen (diagonale bzw. volle Kumulation). Das erleichtert insbesondere komplexe Liefer- und Produktionsketten in Europa, im Mittelmeerraum und auf dem Westbalkan. Beteiligte Staaten sind unter anderem die Europäische Union sowie EFTA‑Länder und zahlreiche Partner im Mittelmeerraum und auf dem Westbalkan, etwa die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, die palästinensischen Gebiete, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo, Georgien, Republik Moldau und Ukraine.
Das Webinar informiert zu den aktuellen Änderungen der Ursprungsregeln und den Auswirkungen auf Lieferantenerklärungen und Präferenzkalkulation. Der Referent Volker Müller gibt einen Überblick über die revidierten PEM-Ursprungsregeln und das Ende der Übergangsbestimmungen. Er erläutert die Bedeutung für die Präferenzkalkulation, Kumulierung und die Beförderungsbedingungen und bespricht die notwendigen Anpassungen bei Lieferantenerklärungen und Ursprungsnachweisen.