Online-Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen im Rahmen von § 34c GewO
Veranstaltungsdetails
Immobilienmakler/-innen und Wohnimmobilienverwalter/-innen müssen seit 2018 innerhalb von drei Jahren eine 20-stündige Weiterbildung gemäß §34c GewO nachweisen.
Inhalte:
- Wettbewerbsrecht
- Mietrecht
- Maklervertragsrecht
- Immobilien und Steuern
- Besser beraten, erfolgreicher verkaufen
IHK-Online-Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen im Rahmen von §34c der Gewerbeordnung