Nr. 19052

Online-Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen im Rahmen von § 34c GewO

Veranstaltungsdetails

Immobilienmakler/-innen und Wohnimmobilienverwalter/-innen müssen seit 2018 innerhalb von drei Jahren eine 20-stündige Weiterbildung gemäß §34c GewO nachweisen.


Inhalte:

  • Wettbewerbsrecht
  • Mietrecht
  • Maklervertragsrecht
  • Immobilien und Steuern
  • Besser beraten, erfolgreicher verkaufen

 

IHK-Online-Weiterbildung für Immobilienmakler/-innen im Rahmen von §34c der Gewerbeordnung

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Immobilienmakler und Immobilienmaklerinnen; Personen, die zur Weiterbildung gemäß §34c GewO verpflichtet sind; Personen, die an den Themen der Immobilienwirtschaft interessiert sind.

IHK-Teilnahmebescheinigung

Technische und organisatorische Vorbereitungen sind unkompliziert. Die Teilnehmenden müssen keine Software installieren. Um den digitalen Arbeitsraum zu betreten, benötigen die Teilnehmenden lediglich einen Computer mit Internetzugang, Lautsprecher und idealerweise eine Kamera. Der Austausch zwischen den Teilnehmenden und dem Trainerenden erfolgt wahlweise per Mikrofon oder über die Chatfunktion.

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Aachen
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