Fit für NIS2 – So gelingt IT-Sicherheit im Unternehmen: Schwerpunkt Lieferkette!
Veranstaltungsdetails
Die NIS2-Richtlinie stellt neue Anforderungen an die IT-Sicherheit, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung darstellen. In dem kostenfreien Onlineseminar erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt die NIS2-Vorgaben umsetzen und Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft machen.
🔍 Was erwartet Sie im Workshop?
✅ Grundlegende Einblicke in die EU-Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2)
✅ Einführung in Hilfsangebote wie in den FitNIS2 Navigator
✅ Tipps zu NIS2-konformen Lieferketten am Beispiel des Lebensmittelsektors
📍Das Onlineseminar wird veranstaltet von der IHK Aachen, unterstützt von den Referent:innen:
- Frank Roidl, Getronics GmbH
- Isabell Hottinger, DsiN e.V.
- Jana Knuth, Eurobits e.V.
Am Freitag, 07.11.2025 findet die Veranstaltung von 9:00 bis 10:30 Uhr online statt.
Das Onlineseminar ist Teil der Workshop-Reihe des FitNIS2 Projekts von Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN) und der Universität Paderborn. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ im Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital. Weitere Infos finden Sie auf: www.fitnis2.de
Hintergrund NIS2-Richtlinie:
Mit der NIS2-Richtlinie werden neue Mindeststandards für Cybersicherheit in der EU definiert. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie wurde diese insbesondere in den Punkten Risikomanagement, Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen sowie Geldbußen verschärft. Die NIS2-Richtlinie erhöht die Anforderungen an die IT-Sicherheit nicht nur für Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energie und Gesundheit, sondern auch für viele weitere Branchen wie Transport, Logistik und digitale Dienste. Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland sind nun neu von dieser Regulierung betroffen – viele sind jedoch noch nicht ausreichend vorbereitet.
NIS2, kurz für „Network and Information Security“, hat das Ziel, die Cybersicherheit in Europa zu stärken. Unternehmen müssen ein effektives Risikomanagement aufbauen, präventive Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und Reaktionspläne für den Ernstfall entwickeln. Ob eine Organisation demnächst zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen muss, hängt von zwei Faktoren ab: der Branche und der Größe; mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz gibt es verschiedene Kategorien. Dabei unterscheidet die Richtlinie zwischen „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen, mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen und Sanktionen. Bußgelder für „wichtige Einrichtungen“ können bis zu 2 Millionen Euro betragen, für „besonders wichtige“ sogar bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes. Zudem ist eine persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich.
Das Projekt FitNIS2 unterstützt KMU mit dem kostenlosen FitNIS2 Navigator auf www.FitNIS2.de. Dieser hilft Unternehmen, ihre Betroffenheit zu prüfen, ihren Sicherheitsstatus zu bewerten und maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen zu erhalten. Darüber hinaus wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen IHKs eine praxisorientierte Workshop-Reihe angeboten.
Für KMU aus Nordrhein-Westfalen bietet die NIS2-Anlaufstelle kostenfreie Orientierungsgespräche zur Betroffenheit und eine Erstberatung mit individuellen Maßnahmenplänen an. Weitere Informationen finden Sie unter: https://nis2-anlaufstelle.nrw/