Nr. 3440052

Aktuelle Bekanntmachungen

Neuvereidigungen

Die IHK Aachen hat einen weiteren Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt. Mit Michael Nienhaus gibt es einen weiteren Sachverständigen für das Sachgebiet “Straßenverkehrsunfälle”.
Wir wünschen Herrn Nienhaus viel Erfolg bei seiner Tätigkeit!
Zu finden ist unser neuer Sachverständiger hier im Sachverständigenverzeichnis der IHK Aachen.

Erlöschen der öffentlichen Bestellung

Auf eigenen Wunsch erloschen ist Mitte Mai die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Dipl.-Ing. Jörg Schneider. Herr Schneider hat sein fachliches Wissen im Sachgebiet “Überprüfung von Geldspielgeräten” hilfreich zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren ist auf eigenen Wunsch Anfang Juni die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Ebert sowie von Herrn Dipl.-Ing. Dieter Semprich erloschen. Herr Ebert hat sein fachliches Wissen im Sachgebiet “Chemische Untersuchung an Brandfolgeschäden” und Herr Semprich hat sein fachliches Wissen im Sachgebiet “Kraftfahrzeugschäden und -bewertung” hilfreich zur Verfügung gestellt.

Was machen Sachverständige?

Sachverständige der Kammer haben den Nachweis erbracht, dass sie in ihrem jeweiligen Gebiet über besondere Sachkunde sowie über persönliche Eignung verfügen. Hierdurch ist ihre Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und persönliche Aufgabenerfüllung gewährleistet.

IHK Aachen fordert wirtschaftsfreundliche Steuerpolitik

Die IHK Aachen spricht sich entschieden gegen gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B aus, wie sie bereits von einigen Kommunen in der Region eingeführt wurden. Die IHK Aachen fordert nachdrücklich dazu auf, darauf zu verzichten, um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Sieben der 46 Kommunen im IHK-Bezirk in der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg haben in diesem Jahr differenzierte Hebesätze eingeführt. Dabei werden Grundstücke mit Wohnbebauungen anders besteuert als Grundstücke mit Nichtwohngebäuden.
"Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden", kritisiert Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. "Mit zweierlei Hebesätzen wird aus der Grundsteuer eine zusätzliche Unternehmenssteuer und verstärkt die Standortnachteile für die hiesige Wirtschaft."
Als Stimme ihrer rund 85.000 Mitgliedsunternehmen unterstreicht die IHK Aachen, dass die Höhe der Steuerbelastung ein wichtiger Faktor im Standortwettbewerb ist. Sie ist entscheidend für die Ansiedlung von Unternehmen, die Entscheidung für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Schon im Jahr 2024 lag der durchschnittlich gewogene Hebesatz der Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen mit 632 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt mit 568 Prozent. Nach der Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B sind die Hebesätze in NRW in diesem Jahr nochmals deutlich angestiegen. Mit diesem erneuten Anstieg setzt sich NRW bundesweit an die Spitze – kein anderes Bundesland erhebt vergleichbar hohe Hebesätze.
"Diese Form der Sonderbesteuerung zementiert und verstärkt aus IHK-Sicht den steuerlichen Standortnachteil, den die heimische Wirtschaft im Hochsteuerland NRW sowieso schon hat. Haushaltsdefizite der Kommunen sollten nicht über hohe Hebesätze der Grundsteuer B an die Unternehmen verlagert werden", macht Bayer deutlich.
Die Grundsteuer B zeigt zur Jahresmitte 2025 in NRW extreme Unterschiede – von 499 Prozent in Wassenberg bis zu 1.602 Prozent in Monschau. Trotz der Hebesätze über 1.500 Punkten fehlt Klarheit darüber, welche steuerlichen Belastungswirkungen im konkreten Fall tatsächlich anfallen, da sich die Grundsteuermessbeträge grundlegend geändert haben. Damit geht die Transparenz bei der steuerlichen Belastung verloren – ein entscheidendes Ansiedlungs- und Standortargument für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Angesichts der besonderen Lage der Region im Dreiländereck mit Belgien und den Niederlanden drohen dadurch zusätzliche Wettbewerbsnachteile im Standortvergleich.
Die IHK Aachen weist zudem auf erhebliche Rechtsunsicherheiten bei differenzierten Hebesätzen hin. So gilt bei Grundstücken mit gemischter Nutzung – etwa Wohn- und Geschäftshäusern – in den meisten Fällen der höhere Hebesatz, selbst wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Das betrifft vor allem innerstädtische Gebäude, die im Erdgeschoss gewerblich und in den oberen Stockwerken zu Wohnzwecken genutzt werden. Zusätzlich bleibt offen, ob und wie eine verfassungskonforme Umsetzung dieser Differenzierung möglich ist. "Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen Steuerausfälle. Daher sollte auch im Interesse der finanziellen Planungssicherheit auf differenzierte Hebesätze verzichtet werden", appelliert Bayer an die Kommunen. "Eine transparente, wachstumsfreundliche Steuerpolitik bleibt entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft des Standorts Nordrhein-Westfalen."
Die IHKs in NRW haben ein Positionspapier zur Kommunalfinanzierung veröffentlicht. Es kann kostenfrei auf der Website von IHK NRW heruntergeladen werden.
IHK-Presseinformation vom 27. August 2025

Wettbewerbsnachteile durch hohe Gewerbesteuern: NRW an der Spitze

In keinem anderen Bundesland zahlen Unternehmen im Schnitt so hohe Gewerbesteuern wie in Nordrhein-Westfalen. Mit einem durchschnittlich gewogenen Gewerbesteuerhebesatz von 472 Prozent liegt NRW deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 437 Prozent im Jahr 2024. Das geht aus einer Erhebung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) hervor. "Die Entwicklung ist ein Alarmsignal für den Wirtschaftsstandort NRW", betont Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. "Wenn wir Unternehmen halten und neue ansiedeln wollen, müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig sein."
Die Finanzlage vieler NRW-Kommunen ist kritisch und absehbar den zukünftigen Aufgaben nicht mehr gewachsen. Immer mehr Kommunen sind schon heute überfordert und greifen zum letzten Mittel – der Erhöhung der Hebesätze. Damit verschlechtern sie ihre Wettbewerbsposition und schwächen langfristig ihre Einnahmeseite weiter. "Statt Unternehmen durch hohe Steuersätze zu belasten, sollten Kommunen zukunftsorientierte Wege gehen", sagt Bayer. "Es braucht dringend nachhaltige Finanzierungsmodelle, die Wirtschafts- und Innovationskraft nicht ausbremsen, sondern fördern."
Zum Vergleich: Ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 Prozent (wie durchschnittlich gewogen in Baden-Württemberg) entspricht einem Effektivsteuersatz von 14,0 Prozent auf den Gewerbeertrag. Ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 Prozent entspricht einem Effektivsteuersatz von 17,5 Prozent auf den Gewerbeertrag. Eine Vielzahl der Städte und Gemeinden in NRW liegt mit ihren festgelegten Hebesätzen nahe an der 500 Prozent-Marke. Da die Gewerbesteuer rund die Hälfte der Gesamtsteuerbelastung ausmacht, liegt die Steuerbelastung für viele Unternehmen in NRW damit deutlich über 30 Prozent.
Insgesamt hatten im Jahr 2025 273 Städte und Gemeinden in NRW einen höheren Gewerbesteuerhebesatz als der Bundesdurchschnitt (437) von 2024. Zu den Spitzenreitern bei den Hebesätzen gehört die Gemeinde Inden (700) im Kreis Düren.
Damit die Gewerbesteuer langfristig wirtschaftsverträglich bleibt, fordert IHK NRW als Landesarbeitsgemeinschaft der nordrhein-westfälischen IHKs, die steuerliche Belastung im Rahmen zu halten, substanzbesteuernde Elemente abzuschaffen und das Steueraufkommen gezielt zur Verbesserung wirtschaftsrelevanter Standortfaktoren einzusetzen. Landes- und bundesseitige finanzielle Entlastungen der Kommunen sind notwendig, um in den meisten Städten und Gemeinden erst wieder wirtschafts- und standortfördernde Hebesätze bei der Gewerbesteuer zu ermöglichen.
Dafür sind aus Sicht von IHK NRW, die auch die Position der IHK Aachen widerspiegelt, folgende Schritte notwendig: Die beschlossene Teilentlastung der Kommunen von ihren Altschulden auf Landesebene muss zügig in gleicher Höhe durch den Bund noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Die Entlastungen dürfen hierbei nicht zulasten pauschalierter Zuweisungen an die Kommunen erfolgen. Zusätzlich sollte für mehr kommunale Handlungsfähigkeit eine Reduktion aller spezifischer Förderprogramme für Kommunen zugunsten einer Erhöhung der Verbundquote und der Investitionskostenpauschale erfolgen. Im Gegenzug gilt es, die Städte und Gemeinden dazu zu verpflichten, die langfristige Tragfähigkeit ihrer Haushalte durch eine investitionsfreundliche kommunale Schuldenbremse abzusichern.
Eine Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer, wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen, lehnt IHK NRW ab, da er gut wirtschaftende Kommunen bestraft.
Bei der weiteren Ausgestaltung des Zukunftspakt für die Kommunen sollten Bund und Länder vereinbaren, mittelfristig die Gewerbesteuer durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer zu ersetzen. Die Bemessungsgrundlage sollte der Einkommens- beziehungsweise der Körperschaftssteuer entsprechen. Eine gerechtere Ertragssteuerstruktur ohne starke Belastungssprünge und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags sollte folgen, um Investitionen zu fördern.
IHK-Presseinformation vom 14. August 2025

IHK warnt: Beherbergungsabgabe ist ein Rückschritt für Aachen

Die IHK Aachen hat den Wirtschaftsausschuss der Stadt Aachen während seiner Sitzung eindringlich vor den Folgen der geplanten Beherbergungsabgabe gewarnt. Nahezu alle Geschäftsreisenden und Touristen, die in der Kaiserstadt übernachten, sollen ab dem 1. Januar 2026 eine Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung bezahlen. Die Abgabe, umgangssprachlich Bettensteuer genannt, ist vom Rat der Stadt Aachen beschlossen worden.
"Die Beherbergungsabgabe ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Sie schwächt unseren Standort und schafft zusätzliche Bürokratie", kritisiert Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. "In Zeiten, in denen unsere regionale Wirtschaft Unterstützung braucht, ist diese zusätzliche Belastung für Betriebe und deren Gäste ein Rückschritt." Die Abgabe hat einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge – sowohl für die Beherbergungsbetriebe als auch für die Stadtverwaltung. "Dadurch schwächt die Stadt Aachen eine Branche, die in den vergangenen Jahren ohnehin schon kämpfen musste und die maßgeblich zur Belebung unserer Innenstadt beiträgt", betont Bayer.
Die IHK appellierte deshalb an die Ratsmitglieder, auf die Einführung der Beherbergungsabgabe in Aachen zu verzichten. Stattdessen sollten wachstumsorientierte Maßnahmen, ein Abbau bürokratischer Hürden und eine enge Zusammenarbeit mit der lokalen Wirtschaft im Vordergrund der Ratspolitik stehen. "Während Bund und Länder auf Entlastungen setzen, wird Aachen mit dem Plan, eine neue kommunale Abgabe einzuführen, den entgegengesetzten Weg einschlagen", gibt Bayer zu Bedenken. Hinzu kommt: Die durch die Abgabe kalkulierten Einnahmen von 2,5 Millionen Euro pro Jahr sind nicht zweckgebunden. Sie werden in den allgemeinen Haushalt fließen und nicht per se touristischen Projekten oder der Stadtentwicklung zugutekommen.
Darüber hinaus verweist die IHK darauf, dass die Stadt Aachen mit anderen Kommunen im Wettbewerb um Tagungs- und Übernachtungsgäste steht. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr gibt jeder Übernachtungsgast durchschnittlich 180 Euro pro Tag in Aachen aus. Insgesamt gab es 2024 laut dem aachen tourist service e.V. 565.735 Ankünfte und 1.080.307 Übernachtungen. "Das zeigt: Unsere Gäste sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe vor Ort", hebt Bayer hervor. "Eine zusätzliche Abgabe verteuert deren Aufenthalt in Aachen. Das darf – gerade in einer wirtschaftlich so angespannten Phase – nicht passieren."
IHK-Presseinformation vom 3. Juli, aktualisiert am 10. Juli 2025

IHKs warnen vor Phishing-Mails

Die deutschen Industrie- und Handelskammern sowie ihre Dachorganisation DIHK warnen erneut vor Phishing-Mails. Aktuell kursieren nach Erkenntnissen der IHK-Organisation mehrere Ansätze, den Unternehmen Daten zu entlocken.

Betrug mit angeblichen Berufsgenossenschafts-Schreiben

Derzeit versenden Kriminelle Schreiben und E-Mails mit Rechnungen, die eine Berufsgenossenschaft (BG) und/oder die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Absender ausweisen. Die originalen Logos, Kontaktdaten und Unterschriften der betreffenden BG/DGUV lassen beim Empfänger kaum Zweifel an der Echtheit aufkommen. Die Betreffzeilen enthalten in Varianten Überschriften wie "Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf" oder "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen".
Dass es sich um einen Betrugsversuch handelt, erkennt der Adressat gegebenenfalls daran, dass für den Zahlungsempfänger eine ausländische IBAN angegeben wird. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) weist darauf hin, dass aber mittlerweile schon mehrere Kontoverbindungen, auch in Deutschland, verwendet werden.
Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines Schreibens Ihrer BG beziehungsweise der DGUV haben, können Sie sich an der Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 oder per Mail unter info@dguv.de informieren.
Für die Strafverfolgung besteht für Mitglieder der Industrie- und Handelskammern die Möglichkeit, neben einer eigenen Anzeige bei der Polizei, sich an ihre örtlich zuständige IHK zu wenden. Diese wird die Anzeige an den DSW weiterleiten, wenn das ungeschwärzte Formular mit Header zur Verfügung gestellt wird und die Bereitschaft besteht, als Zeuge gegenüber der Staatsanwaltschaft auszusagen.

Phishing-Welle trifft Firmen

Cyberkriminelle versuchen derzeit wieder vermehrt im Namen der Industrie- und Handelskammern sensible Daten von Unternehmen abzugreifen. Auch Unternehmen im Bezirk der IHK Aachen könnten betroffen sein. Die IHK Aachen empfiehlt, wachsam zu sein und keinesfalls Links in verdächtigen Mails zu öffnen oder sensible Daten einzugeben.
Die IHKs in Deutschland und ihre Mitgliedsunternehmen sind erneut von einem besonders ausgefeilten Phishing-Angriff betroffen. Ziel ist es, Daten der Unternehmen, zum Beispiel Kontoinformationen, zu erlangen. Vom Öffnen der in den E-Mails enthaltenen Links oder einer Dateneingabe ist daher dringend abzuraten. Ein gezieltes Blockieren dieser E-Mails seitens der IHKs ist technisch nicht möglich. Daher ruft die IHK Aachen ihre Mitgliedsunternehmen auf, wachsam zu sein. Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten Angreifer mit einer sehr ähnlichen Methode versucht, sich Daten von Unternehmen zu erschleichen.
Die aktuellen Phishing-Mails werden angeblich von der IHK mit dem Betreff "Industrie- und Handelskammer Daten Aktualisierung" verschickt. In der Nachricht fordern die Cyberkriminellen betroffene Unternehmen zu einer Dateneingabe auf. Mit Klick auf den in den E-Mails hinterlegten Link öffnet sich ein Website-Formular, das dem Design, zum Beispiel der IHK Aachen, nachempfunden ist und neben allgemeinen Unternehmensdaten die Namen von Ansprechpersonen sowie Kontoinformationen abfragt.
Die IHK Aachen rät dringend davon ab, den Link zu öffnen oder sogar persönliche Daten einzugeben. Es ist nicht auszuschließen, dass die Betreiber der Phishing-Kampagne die so erlangten Daten für künftige Angriffe auf die Wirtschaft in der Region verwenden. Dazu zählen insbesondere sogenannte Social-Engineering-Angriffe, bei denen sich Angreifer ihr zuvor erlangtes Wissen für Betrugsversuche, das Erschleichen sensibler Informationen oder andere kriminelle Zwecke zunutze machen.
Der zentrale IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, hat den Hosting- sowie Domaindienstleister der Betrugswebsite bereits kontaktiert und über den Betrugsversuch informiert. In der Regel deaktivieren Dienstleister solche Websites nach begründeten Hinweisen innerhalb weniger Tage – wie auch bei der Angriffswelle im Dezember 2023 geschehen. Da das erneute Aufsetzen derartiger Websites für Angreifer keine große technische Herausforderung darstellt, empfiehlt die IHK Aachen ihren Mitgliedsunternehmen weiterhin eine dauerhaft hohe Wachsamkeit für Phishing-E-Mails, Social-Engineering- und weitere Betrugsversuche.

Phishing-Mail “Wichtige Informationen zur Datenpflege Ihres Unternehmens

Unternehmen werden wieder per Mail zur Überprüfung ihrer Daten aufgefordert. Sollte dies nicht innerhalb von drei Werktagen geschehen, wird mit rechtlichen Maßnahmen, einer Strafe von bis zu 1.500 Euro sowie der Streichung aus dem Handelsregister gedroht.
Diese Phishing-Mail stammt nicht von den Industrie- und Handelskammern. Bitte löschen Sie die Nachrichten umgehend, und klicken Sie keinesfalls auf den Link.

Phishing-Mail “Datenaktualisierung”

Die IHK warnt vor Phishing-E-Mails, mit denen versucht wird, Daten von IHK-Mitgliedsunternehmen zu erlangen.
In diesen E-Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert, aufgrund von geänderten Datenschutzrichtlinien, diese zu aktualisieren. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK-Login-Seite imitiert.
Wenn Sie eine solche Mail bekommen haben, löschen Sie diese bitte. Klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie keine Daten!

Phishing-Mail "Energiezuschlag"

Mit der Aussicht auf einen "Energiezuschlag" sollen die Betriebe bei einer Mail geködert werden, die angeblich der Umsetzung eines "Stützungspaketes" infolge der hohen Gaspreise dient. Wer eine Energiepauschale in Höhe von mehreren Hundert Euro in Anspruch nehmen wolle, müsse sich über die IHK anmelden, behaupten die Angreifer.
Wir weisen darauf hin, dass dies jeder Grundlage entbehrt: Über die IHK kann kein Energiezuschlag beantragt werden!
Betroffene Unternehmen sollten keinesfalls auf den Link klicken oder gar Daten übermitteln. Es handelt sich vermutlich um eine neue Methode, an Unternehmensdaten inklusive Kontoverbindungen zu kommen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass über das Anklicken des Links Schadsoftware verbreitet wird.

Phishing-Mail "Digitaler IHK-Schlüssel"

Viele Betriebe erreichen auch Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen "digitalen IHK-Schlüssel" zu beantragen. Damit könnten angeblich "sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden". Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde "die Gesellschaftsform als inaktiv" gestellt und es bestehe kein "Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer".
Wer der Aufforderung folgt, die enthaltene Schaltfläche anzuklicken ("um Ihre Identität zu bestätigen und Einblick in Ihren Fall zu erhalten"), öffnet ein Formular, in dem er seine Daten ausfüllen und absenden soll.
Bitte ignorieren Sie diese Mail, klicken Sie nicht auf den Link, und erst recht übermitteln Sie keine Daten!

Phishing-Mail der "Bundeszahlstelle"

Bei einer anderen Masche werden die Betriebe per Mail von der angeblichen "Bundeszahlstelle" mit der Abkürzung "BZSt" aufgefordert, ihre Firmendaten über einen Link weiterzugeben beziehungsweise "zu aktualisieren", wie es in der Mail heißt.
Die Daten würden dann angeblich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer "geprüft", heißt es in den gefälschten Mails. Nach dieser Prüfung würde den Unternehmen eine angebliche Steuerrückzahlung überwiesen.
Auch hier gilt: Die IHKs nehmen keinerlei derartige Überprüfungen vor. Wir raten auch hier dringend davon ab, Links zu klicken oder Daten zu übermitteln. Auch hier wird möglicherweise Malware verbreitet.

Phishing-Mails der “IHK Deutschland”

In diesen Phishing-Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert, sich “neu anzumelden”, ansonsten wird gedroht, dass der Account nach einer gewissen Frist gesperrt werden würde. Unterschrieben ist die Mail mit “IHK Deutschland”. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK-Login-Seite imitiert.
Wichtig: Diese E-Mails stammen nicht von der IHK Aachen. Auch eine IHK Deutschland existiert nicht.
Wenn Sie eine solche Mail erhalten haben, löschen Sie diese bitte sofort. Falls Sie Zweifel haben, ob eine Nachricht tatsächlich von einer IHK stammt, melden Sie sich gerne telefonisch bei uns. Weitere Infos erhalten Sie bei der DIHK, die alle Fälle sammelt.
Tipp: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat auf seiner Webseite “Wie erkenne ich Phishing-Mails und -Webseiten?” hilfreiche Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.

IT-Sicherheit und Cybersecurity

Die IHK Aachen bietet verschiedenen Leistungen wie Erstberatungen, Info-Veranstaltungen und Kontaktvermittlungen zur Wirtschaft und Wissenschaft. Hier finden Sie in kompakter Form alle Informationen zum Themenbereich “IT-Sicherheit / Cybersecurity”.

IT-Notfallplan

Um für den Ernstfall praxisnahe Lösungen zu bieten, laden wir Sie herzlich zur Roadshow "IT-Notfallplan leicht gemacht" ein – eine Kooperationsveranstaltung der IHK Aachen und DIGITAL.SICHER.NRW, dem Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft.
Hier finden Sie die nächsten Termine und eine Anmeldemöglichkeit zur Roadshow “IT-Notfallplan leicht gemacht”.