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Rechtsinformation

Vertragsrecht

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Mann zeigt rotes Ausrufungszeichen © shoot4u - stock.adobe.com

Die Eintragung einer Firma im Handelsregister oder die Einrichtung einer Homepage nehmen viele betrügerische Unternehmen zum Anlass, dem Firmeninhaber "Rechnungen" oder "Offerten" für angebliche Eintragungen zuzusenden.

Vertragsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender/ Verwenderin) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages vorgibt. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern genügt die einmalige Verwendung, soweit diese auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen können. Wichtiges Wesens­merkmal der AGB ist, dass sie vom Verwendenden einseitig zum Vertragsinhalt gemacht werden. Daher liegen keine AGB vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelt sind. Solche Individualabreden genießen Vorrang gegenüber AGB, auch wenn die AGB eine Schriftformklausel enthalten.

Rechtsinformation

Bei der "normalen" Abwicklung eines Kaufvertrages ist der Verkäufer auf Grund des Vertrages verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Vertragsparteien können aber auch einen so genannten Eigentumsvorbehalt verein­baren. Erfahren Sie hier, was dabei zu beachten ist und was im Streitfall zu tun ist.

Vertragsrecht

Für den Mieter ist der langfristige Bestandsschutz seines Gewerberaummietvertrages oftmals wichtiger als der Schutz seiner Wohnung. Mit dem Verlust des Gewerberaumes läuft der Mieter Gefahr, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren.

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Internetrecht

Welches Recht ist anwendbar? Da das Internet globale Kommunikation ermöglicht, bewegt sich der Benutzer oft in verschiedenen Rechtskreisen. In der EU gibt es ein einheitliches Verbraucherschutzsystem. Die einschlägigen Richtlinien bewirken, dass Problemen bei grenzüberschreitenden Verträgen entgegengewirkt wird.

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Eine Kundin reicht der Verkäuferin in einem Bekleidungsgeschäft an der Kasse eine Karte zum bargeldlosen Zahlen © contrastwerkstatt - fotolia.com

Ob und inwiefern ein Unternehmen verpflichtet ist, Ware auf Wunsch des Kunden / der Kundin zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten oder gegen einen anderen Artikel aus dem Sortiment zu tauschen, ist häufig Gegenstand von Streitigkeiten. Seit 2022 gelten geänderte Regelungen: Der Mangel wird anders definiert und die Beweislastumkehr wurde auf ein Jahr verlängert. Unternehmen müssen ihre Geschäftsprozesse, AGB und Verträge anpassen.