Bewachungsgewerbe: Sachkundeprüfung oder Unterrichtung?
Nur "wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will", muss eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung vorweisen. In welchem Fall eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung benötigt wird, erklären wir hier.