Kreativität und Erfindergeist ist von Unternehmen gerade in Deutschland mehr denn je gefordert. Umso wichtiger wird der Schutz vor Ideenklau und Nachahmung. Daher spielen gewerbliche Schutzrechte zunehmend eine größere Rolle.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Firma, Geschäftsbezeichnungen, Marken
Unternehmen benötigen einen juristisch korrekten Namen. Wird dieser im Handelsregister eingetragen, spricht man von einer Firma. Was bei der Wahl zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Handels- und Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum
Geschäftsbezeichnungen von Unternehmen ohne Handelsregister-Eintrag
Der sogenannte Kleingewerbetreibende (Nichtkaufmann) haftet für Verbindlichkeiten aus seiner gewerblichen Tätigkeit unbeschränkt sowohl mit dem Betriebs- als auch mit seinem Privatvermögen. Kleingewerbetreibende haben das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung mit einheitlichem, schlagkräftigem und werbewirksamem Namen, sofern dieser nur nicht firmenähnlich ist. Zulässig ist auch die Verwendung eines individuellen Logos zur Werbung und Abgrenzung von anderen Gewerbetreibenden.
Rechtsinformation
Made in Germany, Herkunftsangaben und Kennzeichen
Geistiges Eigentum
Urheberrecht
Literarische, wissenschaftliche oder künstlerische Werke stellen – wirtschaftlich betrachtet – Arbeitsprodukte dar. Es liegt deshalb im Interesse des Urhebers, sein Werk finanziell zu vermarkten. Darüber hinaus wird er sich regelmäßig die Entscheidung darüber vorbehalten wollen, ob und in welcher Form das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ziel des Urheberrechts ist es, diese berechtigten Interessen der Kreativen zu schützen.
Rechtsinformation
GEMA
Das Kürzel "GEMA" ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA ist die größte und bekannteste Verwertungsgesellschaft, andere sind beispielsweise die GVL und die VG WORT, die ihre Inkassorechte an die GEMA übertragen haben. Die GEMA ist zuständig für die Wahrnehmung der Rechte der Komponisten, Textautoren und Musikverleger.