Nr. 4122014
Rechtsinformation

Geistiges Eigentum

Geistiges Eigentum

Kreativität und Erfindergeist ist von Unternehmen gerade in Deutschland mehr denn je gefordert. Umso wichtiger wird der Schutz vor Ideenklau und Nachahmung. Daher spielen gewerbliche Schutzrechte zunehmend eine größere Rolle.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmen benötigen einen juristisch korrekten Namen. Wird dieser im Handelsregister eingetragen, spricht man von einer Firma. Was bei der Wahl zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Geistiges Eigentum
Anordnung von zahlreichen Schlagworten zum Thema "Markenrecht" © fotodo - fotolia.com

Marken sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

Handels- und Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum

Der sogenannte Kleingewerbetreibende (Nichtkaufmann) haftet für Verbindlichkeiten aus seiner gewerblichen Tätigkeit unbeschränkt sowohl mit dem Betriebs- als auch mit seinem Privatvermögen. Kleingewerbetreibende haben das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung mit einheitlichem, schlagkräftigem und werbewirksamem Namen, sofern dieser nur nicht firmenähnlich ist. Zulässig ist auch die Verwendung eines individuellen Logos zur Werbung und Abgrenzung von anderen Gewerbetreibenden.

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Geistiges Eigentum

Literarische, wissenschaftliche oder künstlerische Werke stellen – wirtschaftlich betrachtet – Arbeitsprodukte dar. Es liegt deshalb im Interesse des Urhebers, sein Werk finanziell zu vermarkten. Darüber hinaus wird er sich regelmäßig die Entscheidung darüber vorbehalten wollen, ob und in welcher Form das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ziel des Urheberrechts ist es, diese berechtigten Interessen der Kreativen zu schützen.

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Das Kürzel "GEMA" ist die Abkürzung für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Die GEMA ist die größte und bekannteste Verwertungsgesellschaft, andere sind beispielsweise die GVL und die VG WORT, die ihre Inkassorechte an die GEMA übertragen haben. Die GEMA ist zuständig für die Wahrnehmung der Rechte der Komponisten, Textautoren und Musikverleger.