Rechtsinformation

Rechtsformvergleich

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Rechtsformen für Unternehmensgründungen. Für einen Überblick und zum Vergleich der Rechtsformen finden Sie jeweils Angaben zu Kapital/Mindesteinzahlung, Gründerzahl, Haftung, Entscheidungsbefugnis/Vertretung, Formalitäten/Kosten, Eintragung in das Handelsregister ja/nein und Informationen zum Vertrag beziehungsweise zu Formvorschriften:

Einzelunternehmen (Nichtkaufleute/Kleingewerbetreibende)

Kapital / Mindesteinzahlung

  • Kein festes Kapital erforderlich
  • Keine Mindesteinlage vorgeschrieben

Gründerzahl

1 Person

Haftung

Unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Alleinentscheidung des Inhabers

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung / Gering

Eintragung in das Handelsregister

Nein

Vertrag / Formvorschriften

Keine besonderen Anforderungen

Einzelkaufleute (Kaufmann)

Kapital / Mindesteinzahlung

  • Kein festes Kapital erforderlich
  • Keine Mindesteinlage vorgeschrieben

Gründerzahl

1 Person

Haftung

Unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Alleinentscheidung des Inhabers; Bestellung von Prokuristen möglich

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister / Relativ gering

Eintragung in das Handelsregister

Ja

Vertrag / Formvorschriften

Keine besonderen Anforderungen

GbR – Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute/Kleingewerbetreibende)

Kapital / Mindesteinzahlung

  • Kein festes Kapital erforderlich
  • Keine Mindesteinlage vorgeschrieben

Gründerzahl

Mindestens 2 Personen

Haftung

Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden; gesamtschuldnerische Haftung

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung / Gering

Eintragung in das Handelsregister

Nein

Vertrag / Formvorschriften

Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen

eGbR - Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts Nichtkaufleute

Kapital / Mindesteinzahlung

Kein festes Kapital erforderlich Keine Mindesteinlage vorgeschrieben

Gründerzahl

Mindestens 2 Personen

Haftung

Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden; gesamtschuldnerische Haftung Sofern keine natürliche Person als Gesellschafter haftet (z. B. alle Gesellschafter sind GmbHs), muss der Name einen Hinweis auf die Haftungsbeschränkung enthalten (z. B. „eGbR mbH")

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung und notariell beglaubigte Anmeldung zur Eintragung in das Gesellschaftsregister / Gering bis moderat; Meldepflicht zum Transparenzregister

Eintragung in das Handelsregister

Nein - Eintragung erfolgt in das Gesellschaftsregister (nicht Handelsregister); Eintragung ist freiwillig, in bestimmten Fällen (z. B. Immobilienerwerb, Beteiligung an eingetragenen Gesellschaften) faktisch erforderlich

Vertrag / Formvorschriften

Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen Anmeldung zum Gesellschaftsregister erfordert notarielle Beglaubigung Änderungen im Gesellschafterbestand müssen ebenfalls notariell angemeldet werden

OHG – Offene Handelsgesellschaft (Kaufmann)

Kapital / Mindesteinzahlung

  • Kein festes Kapital erforderlich
  • Keine Mindesteinlage vorgeschrieben

Gründerzahl

Mindestens 2 Personen

Haftung

Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden; gesamtschuldnerische Haftung

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist; Bestellung von Prokuristen möglich

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister / Relativ gering

Eintragung in das Handelsregister

Ja

Vertrag / Formvorschriften

Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen

KG – Kommandit-Gesellschaft (Kaufmann)

Kapital / Mindesteinzahlung

  • Kein festes Kapital erforderlich
  • Keine Mindesteinlage vorgeschrieben
  • Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig)

Gründerzahl

Mindestens 2 Personen

Haftung

  • Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter): unbeschränkt
  • Kommanditisten: in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt in der Regel erst nach Eintragung im Handelsregister ein)

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter; in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich; Bestellung von Prokuristen möglich

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister / Relativ gering

Eintragung in das Handelsregister

Ja

Vertrag / Formvorschriften

Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kapital / Mindesteinzahlung

  • Mindeststammkapital: 25.000 Euro
  • Mindesteinzahlung bei Gründung: 12.500 Euro

Gründerzahl

Mindestens 1 Person

Haftung

Nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein); gegebenenfalls persönliche Haftung des Geschäftsführers

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Geschäftsführer; Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat; Bestellung von Prokuristen möglich

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister; insgesamt umfangreiche Formalitäten / Hohe Gründungskosten (Erleichterung bei Verwendung des notariellen Musterprotokolls)

Eintragung in das Handelsregister

Ja

Vertrag / Formvorschriften

  • Schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich
  • Mindestinhalt gesetzlich geregelt
  • Notarielle Beurkundung erforderlich
  • Notarielles Musterprotokoll kann in einfachen Fällen genutzt werden

UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft

Kapital / Mindesteinzahlung

  • Mindeststammkapital: 1 Euro
  • Vollständige Einzahlung bei Gründung erforderlich
  • Nur Bargründung möglich

Gründerzahl

Mindestens 1 Person

Haftung

Wie GmbH

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Wie GmbH

Formalitäten / Kosten

Wie GmbH

Eintragung in das Handelsregister

Ja

Vertrag / Formvorschriften

Wie GmbH

AG – Aktiengesellschaft

Kapital / Mindesteinzahlung

Mindestgrundkapital: 50.000 Euro

Gründerzahl

Mindestens 1 Person

Haftung

Nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein); gegebenenfalls persönliche Haftung des Vorstandes

Entscheidungsbefugnis / Vertretung

Vorstand; Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung; Bestellung von Prokuristen möglich

Formalitäten / Kosten

Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister; insgesamt sehr umfangreiche Formalitäten / Hohe Gründungskosten

Eintragung in das Handelsregister

Ja

Vertrag / Formvorschriften

  • Schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich
  • Mindestinhalt gesetzlich geregelt
  • Notarielle Beurkundung erforderlich
Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt “Rechtsform: Wahl der Rechtsform” und unser Merkblatt “Rechtsformen im Vergleich: GbR, OHG, KG”.
Stand: Mai 2026
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Diese Kurzinformation soll – als Service Ihrer Kammer – erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.