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Ursprungszeugnis

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Allgemeine Informationen

Die Behörden zahlreicher Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden, von Ursprungszeugnissen (UZs) und/ oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden.
Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und die Bescheinigung von Handelsrechnungen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen obliegt in Deutschland grundsätzlich den Industrie- und Handelskammern (IHKs). Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen unter anderem eine Rolle bei der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen (Kontingente, Zollaussetzungen etc.), bei der Anwendung von Vorzugszöllen oder Antidumping-Maßnahmen.
Ein Ursprungszeugnis wird grundsätzlich nur ausgestellt, wenn der Antragsteller seinen Sitz oder eine Betriebsstätte oder, falls er kein Gewerbe betreibt, seinen Wohnsitz im jeweiligen IHK-Bezirk hat. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein.
Für die Erstellung eines Ursprungszeugnisses sind vorgeschriebene Vordrucke zu verwenden. Für das elektronische Verfahren (eUZ) benötigen Sie lediglich ein Original (ohne Nummerierung) und, falls erforderlich, gelbe Durchschriften. Die Formulare können per Mail bestellt werden.
Hinweis:
Seit dem 1. April 2021 ist nur noch das elektronische Verfahren möglich.

Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen

Mit der kostenfreien Online-Anwendung "Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)" können Sie Ursprungszeugnisse und sonstige Außenwirtschaftsdokumente (Handelsrechnungen, Packlisten, IHK-Erklärungen) schnell, einfach und kostengünstig elektronisch beantragen.
Nach Bescheinigung und Freigabe durch die IHK werden die Dokumente im Unternehmen ausgedruckt und können sofort verwendet werden.

Vorteile

Folgende Vorteile sprechen für den Einsatz des Elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ):
  • keine Fahrt- und Postwege,
  • keine Anschaffungskosten,
  • erhöhte Flexibilität durch beispielsweise erleichtertes Ausfüllen des Antrags,
  • schnellere Bearbeitungszeiten,
  • Kosten- und Zeitersparnis durch geringeren Arbeitsaufwand.

Teilnahmebedingungen

So können Sie an dem elektronischen Verfahren teilnehmen:
  • Füllen Sie das Formular “Benennung eines eUZ-Administrators” aus. Der UZ-Administrator ist unser erster Ansprechpartner und verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen.
  • Nach Aufnahme durch die IHK erhält der Administrator eine E-Mail mit einem Link zum eUZ-Registrierungsportal und seinem persönlichen Freischaltcode. Mit diesem Code kann er den Registrierungsprozess abschließen und ein eigenes Benutzerkonto anlegen.
  • Um das eUZ reibungslos nutzen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.
  • Nach erfolgreicher Registrierung kann der UZ-Administrator die eUZ-Anwendung unmittelbar nutzen und unter “Benutzer pflegen” weitere Nutzer für das Unternehmen anlegen. Anschließend erhalten die neu angelegten Nutzer ebenfalls eine Registrierungsmail.
Bitte beachten Sie, dass das elektronische Ursprungszeugnis auf Formularen ohne Nummerierung gedruckt wird!

Gebühren

Für das Ausstellen elektronischer Ursprungszeugnisse sowie dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden elektronischen Bescheinigungen erhebt die IHK eine Gebühr gemäß des jeweils geltenden Gebührentarifs. Die Gebühr beträgt derzeit 14 Euro je Dokument.

Technische Voraussetzungen

Die eUZ-Anwendung ist eine Webanwendung. Bitte stellen Sie daher sicher, dass folgende URLs freigeschaltet und nicht durch eine Firewall blockiert sind:
  • https://euzv2.gfi.ihk.de/* 
  • https://openid.gfi.ihk.de/* 
  • http://sigcl.prod.gfi.ihk.de/*

Quickguide für Unternehmen

Weitere Hinweise und Informationen zur eUZ-Anwendung entnehmen Sie bitte dem eUZweb-Onboard.

Datenschutzerklärung zum elektronischen Ursprungszeugnis

Die IHK Aachen verarbeitet Ihre Daten, um Ihnen die Teilnahme am elektronischen Ursprungszeugnis zu ermöglichen, um Ihren Antrag auf Ausstellung von entsprechenden Dokumenten bearbeiten sowie um Ihnen die beantragte Bescheinigung ausstellen zu können. Wir sind zu diesen Datenverarbeitungen gesetzlich verpflichtet nach Artikel 6 Absatz 1 lit. c DS-GVO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 IHKG und § 4 S. 1 IHKG und dem Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.
Ihre Daten übermitteln wir bei Nachprüfungsuntersuchungen ausländischer Zollbehörden an den DIHK sowie an Dienstleister zur technischen Unterstützung der Abwicklung.
Sollte ein Ursprungszeugnis nicht erstellt werden können, verarbeiten wir Ihre Daten aufgrund des berechtigten Interesses, Sie von der Ablehnung der Ausstellung in Kenntnis zu setzen (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DS-GVO). 
Im Falle der Datenverarbeitung aufgrund von berechtigten Interessen können Sie der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen. Die Daten werden – bis auf die oben beschriebenen Ausnahmen – nicht an Dritte weitergegeben. 
Sofern sich aus den gesetzlich bestehenden Aufbewahrungsfristen eine längere Aufbewahrungspflicht nicht ergibt, werden zu Nachweiszwecken die Ursprungszeugnisse sowie die Anträge hierzu drei Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Ursprungszeugnis ausgestellt wurde. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. 
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.aachen.ihk.de/datenschutz