Ursprungszeugnis

Allgemeine Informationen

Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) ist da!
Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht Unternehmen erstmals eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung. Ohne Papier, ohne Ausdruck - einfach, digital und schnell per Mausklick.
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, das den handelspolitischen Ursprung einer Ware bescheinigt und in Deutschland von den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird.
Über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses und/oder bescheinigten Handelsrechnungen entscheidet das Zielland bzw. der Importeur. Mögliche Gründe können sein:
  • Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen (Kontingente, Zollaussetzungen, o.ä.)
  • Anwendung von Vorzugszöllen oder Antidumping-Maßnahmen
  • Abschluss von Exportkreditversicherungen
  • Akkreditiv-Geschäfte
Für manche Länder ist zusätzlich zur IHK-Bescheinigung eine konsularische Legalisierung notwendig. Eine Übersicht über Länder, die Ursprungszeugnisse bzw. konsularische Legalisierungen wünschen, finden Sie in unserem Artikel “Welche Länder verlangen Ursprungszeugnisse?”.
Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller seinen Sitz oder eine Betriebsstätte oder, falls er kein Gewerbe betreibt, seinen Wohnsitz im jeweiligen IHK-Bezirk hat. Zum Zeitpunkt der Beantragung muss die Ware versandbereit sein.
Hinweis:
Seit dem 1. April 2021 ist nur noch das elektronische Verfahren möglich.

Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen

Mit der kostenfreien Webanwendung "Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)" können Sie Ursprungszeugnisse und sonstige Außenwirtschaftsdokumente (Handelsrechnungen, Packlisten, IHK-Erklärungen) schnell, einfach und kostengünstig elektronisch beantragen.
Im Anschluss an die Bewilligung durch die IHK haben Sie die Möglichkeit, die Dokumente weiterhin im Unternehmen auf entsprechenden Formularen auszudrucken oder aber als rechtssicheres PDF mit digitaler IHK-Signatur zur weiteren digitalen Verwendung zu downloaden. Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Funktionen in der eUZ-Webanwendung finden Sie in den Kurzanleitungen der IHK GfI.
Jedes (voll-) digitale Ursprungszeugnis ist mit einer Antragsnummer und einem Verifizierungscode versehen. Die Echtheit des Dokumentes kann somit jederzeit online über das Verifizierungsportal UZ überprüft werden.

Vorteile

Folgende Vorteile sprechen für den Einsatz des (voll-) digitalen Ursprungszeugnisses:
  • keine Fahrt- und Postwege,
  • keine Anschaffungskosten,
  • erhöhte Flexibilität durch beispielsweise erleichtertes Ausfüllen des Antrags,
  • schnellere Bearbeitungszeiten,
  • Kosten- und Zeitersparnis durch geringeren Arbeitsaufwand.

Teilnahmebedingungen

So können Sie an dem elektronischen Verfahren teilnehmen:
  • Füllen Sie das Formular “Benennung eines eUZ-Administrators” aus. Der UZ-Administrator ist unser erster Ansprechpartner und verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen.
  • Nach Aufnahme durch die IHK erhält der Administrator eine E-Mail mit einem Link zum eUZ-Registrierungsportal und seinem persönlichen Freischaltcode. Mit diesem Code kann er den Registrierungsprozess abschließen und ein eigenes Benutzerkonto anlegen.
  • Um das eUZ reibungslos nutzen zu können, stellen Sie bitte sicher, dass Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen.
  • Nach erfolgreicher Registrierung kann der UZ-Administrator die eUZ-Anwendung unmittelbar nutzen und unter “Benutzer pflegen” weitere Nutzer für das Unternehmen anlegen. Anschließend erhalten die neu angelegten Nutzer ebenfalls eine Registrierungsmail.
Bitte beachten Sie, dass das elektronische Ursprungszeugnis bei Ausdruck im Unternehmen weiterhin auf Formularen ohne Nummerierung gedruckt wird! Die Formulare können hier bestellt werden.

Hinweise zum volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ)

  • Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) enthält immer die gesiegelte Vorderseite und kann, je nach Antrag, zusätzlich die Rückseite sowie hochgeladene Anhänge, die die Warenbeschreibung in Feld 6 ergänzen, beinhalten.
  • Das Dokument lässt sich mit gängigen PDF-Readern oder teilweise auch im Browser öffnen.
  • Wird das PDF im Adobe Acrobat Reader geöffnet, kann durch Klick auf das IHK-Siegel bzw. die Unterschrift des Sachbearbeiters der Validierungsstatus der digitalen Signatur eingesehen werden. Über die Unterschriftseigenschaften erhält man zudem eine detaillierte Übersicht zur Gültigkeit der Signatur.
  • Die digitale Signatur mit der Abbildung des Siegels der IHK, der Unterschrift des IHK-Mitarbeiters und dem Hinweis auf die elektronische Herkunft wird zusammen mit einem QR-Code angezeigt, über den sich die Echtheit des Ursprungszeugnisses verifizieren lässt.
  • Ein Ausdruck des dUZ ist nicht vorgesehen. Ausdrucke des dUZ sind daher zur eindeutigen Kennzeichnung mit einem sichtbaren Wasserzeichen versehen.
  • MAC-User können das dUZ verwenden.

Gebühren

Für das Ausstellen elektronischer Ursprungszeugnisse sowie dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden elektronischen Bescheinigungen erhebt die IHK eine Gebühr gemäß des jeweils geltenden Gebührentarifs. Die Gebühr beträgt derzeit 14 Euro je Dokument.

Technische Voraussetzungen

Die eUZ-Anwendung ist eine Webanwendung. Bitte stellen Sie daher sicher, dass folgende URLs freigeschaltet und nicht durch eine Firewall blockiert sind:
  • https://euzv2.gfi.ihk.de/*
  • https://openid.gfi.ihk.de/*
  • https://euzv2.gfi.ihk.de/fb/euzv2-business-service/sigclient/download/setup/latest

Quickguide für Unternehmen

Weitere Hinweise und Informationen zur eUZ-Anwendung entnehmen Sie bitte dem eUZweb-Onboard.