Handel mit Südamerika
Zollvorteile im Handel mit Mercosur
Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten im internationalen Geschäft.
- Die wichtigsten Inhalte im Überblick
- Für welche Branchen kann das Abkommen interessant sein?
- Wie wird der Zollabbau umgesetzt?
- Wichtig für die Praxis
- Voraussetzungen für eine Präferenz
- Ursprungsnachweis: Erklärung zum Ursprung
- Lieferantenerklärungen richtig vorbereiten
- Was sollten Unternehmen jetzt tun?
- Wo finden Unternehmen weitere Informationen?
- Beratung der IHK Aachen
- Weiterführende Links
Der Handelsteil des Abkommens ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar. Unternehmen können Waren künftig unter bestimmten Voraussetzungen zu vergünstigten oder zollfreien Sätzen in die Mercosur-Staaten einführen.
Die Zollvorteile gelten nicht automatisch. Die Ware muss die im Abkommen festgelegten präferenziellen Ursprungsregeln erfüllen. Unternehmen müssen den Ursprung zudem ordnungsgemäß nachweisen.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick
- Zölle auf rund 90 Prozent der EU-Waren werden im Mercosur schrittweise abgebaut.
- Für verschiedene Warengruppen gelten präferenzielle Ursprungsregeln.
- Als Präferenznachweis ist eine Erklärung zum Ursprung vorgesehen.
- Unternehmen können bestehende Registrierungen als registrierter Ausführer (REX) möglicherweise nutzen.
- Lieferantenerklärungen können neue Anforderungen erfüllen müssen.
- Konkrete Zollvorteile lassen sich über Access2Markets prüfen.
Für welche Branchen kann das Abkommen interessant sein?
Von den Zollsenkungen können insbesondere Unternehmen aus folgenden Branchen profitieren:
- Chemie und Pharma
- Maschinen- und Anlagenbau
- Kraftfahrzeugindustrie und Zulieferer
- Textil- und Bekleidungswirtschaft
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Elektronik und weitere technische Erzeugnisse
Wie hoch die tatsächliche Zollersparnis ausfällt, hängt unter anderem von der Warennummer, dem Bestimmungsland, dem aktuellen Zollsatz und der vorgesehenen Abbaustufe ab.
Wie wird der Zollabbau umgesetzt?
Der Zollabbau erfolgt schrittweise. Die Zollabbaupläne des Abkommens legen die jeweiligen Abbaustufen fest. Die allgemeinen Regelungen zu den Abbaustufen sind im "Annex on Tariff Elimination Schedule" aufgeführt.
Das Jahr des Inkrafttretens zählt als Jahr null. Beginnt der Zollabbau beispielsweise mit dem vorläufigen Inkrafttreten im Mai 2026, erfolgt bei einer Abbaustufe zehn der Abbau über zehn Jahre und sieben Monate. Die nächste Stufe tritt jeweils zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft.
Wichtig für die Praxis
Der im Abkommen genannte Basiszollsatz muss nicht dem aktuell angewendeten Zollsatz entsprechen. Unternehmen sollten daher den derzeit geltenden Meistbegünstigungszollsatz, den sogenannten MFN-Zollsatz, in Access2Markets prüfen.
Warennummern können sich im Laufe der Zeit ändern. Die veröffentlichten EU-Zollabbautabellen beruhen teilweise auf einem älteren Stand der Kombinierten Nomenklatur. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sich die Warennummer geändert hat, wenn eine Ware in den Tabellen nicht auffindbar ist.
Hinweis: Vor der ersten Anwendung sollten Unternehmen die aktuellen Veröffentlichungen der Zollverwaltung und WuP online prüfen. Dort finden sie die genaue Formulierung der Erklärung zum Ursprung, die Anforderungen an die Registrierung und die Unterlagencodierung für das elektronische Zollverfahren.
Voraussetzungen für eine Präferenz
Eine Zollbegünstigung kann ein Unternehmen nur nutzen, wenn die Ware präferenziellen Ursprung in der Europäischen Union oder in einem Mercosur-Staat besitzt.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Ware wurde vollständig in der Europäischen Union hergestellt.
- Die Ware wurde ausreichend be- oder verarbeitet und erfüllt die produktspezifische Ursprungsregel.
Die produktspezifischen Ursprungsregeln sind im Abkommen für die einzelnen Warenpositionen festgelegt. Je nach Erzeugnis können zum Beispiel ein Positionswechsel, ein Unterpositionswechsel, eine bestimmte Wertschöpfung oder eine chemische Reaktion erforderlich sein.
Ursprungsnachweis: Erklärung zum Ursprung
Als Präferenznachweis ist grundsätzlich eine Erklärung zum Ursprung auf einem Handelsdokument vorgesehen.
Für Sendungen mit präferenzberechtigten Waren im Wert von mehr als 6.000 Euro ist eine Registrierung als registrierter Ausführer (REX) vorgesehen. Bereits bestehende REX-Registrierungen können nach den vorliegenden Informationen genutzt werden.
Die Ursprungserklärung muss sich auf den präferenziellen Ursprung der Ware beziehen. Als Ursprungsangabe ist je nach Fall "EU" oder "Mercosur" vorgesehen.
Lieferantenerklärungen richtig vorbereiten
Das Abkommen kann bereits von Unternehmen in Lieferantenerklärungen berücksichtigt werden. Sie sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob ihre Lieferanten die notwendigen Ursprungseigenschaften der gelieferten Waren bestätigen können.
Das ist besonders wichtig, wenn Unternehmen ihre Ware aus Vormaterialien herstellen und den präferenziellen Ursprung gegenüber ihren Kunden nachweisen müssen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
- Warennummer der Exportware eindeutig bestimmen
- Bestimmungsland im Mercosur feststellen
- aktuellen Zollsatz über Access2Markets prüfen
- geltende Abbaustufe und Übergangsfrist ermitteln
- produktspezifische Ursprungsregel prüfen
- Ursprung der verwendeten Vormaterialien dokumentieren
- Lieferantenerklärungen aktualisieren oder neu einholen
- eigene REX-Registrierung prüfen
- interne Abläufe für Ursprungserklärungen festlegen
- Nachweise und Kalkulationen revisionssicher aufbewahren
Wo finden Unternehmen weitere Informationen?
Für die Prüfung einzelner Waren und Zollvorteile eignet sich insbesondere die EU-Datenbank Access2Markets. Unternehmen können dort unter anderem Warennummer, Bestimmungsland, Zollsatz, Ursprungsregel und Ursprungsnachweis prüfen.
Weitere Informationen zum Abkommen, zu Verhandlungsdokumenten und Anhängen bieten die Europäische Kommission und Germany Trade & Invest. Die Präferenzdatenbank WuP online der deutschen Zollverwaltung wird im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Abkommens fortlaufend ergänzt.
Hinweis: Die konkrete Anwendung der Präferenz richtet sich nach dem jeweils aktuellen Wortlaut des Abkommens sowie nach den Veröffentlichungen der Europäischen Union und der Zollverwaltung. Unternehmen sollten vor einer Zollanmeldung die aktuellen Vorgaben und die Einreihung der Ware prüfen.
Beratung der IHK Aachen
Die IHK Aachen unterstützt Unternehmen aus der Region bei Fragen zum Warenursprung, zu Lieferantenerklärungen, Präferenznachweisen und weiteren außenwirtschaftlichen Dokumenten.
Ergänzend bietet die IHK Aachen am 26. November 2026 ein kostenloses Webinar zu den Zollvorteilen im Handel mit Mercosur an.