Beteiligung bis Ende September möglich

Beschränkung von PFAS – Beteiligung an der Konsultation bis Ende September noch möglich

Aufgrund ihrer stabilen Verbindungen und ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Wirkung finden PFAS eine breite Anwendung. Besonders beliebt ist deren Einsatz in Verbraucherprodukten wie Verpackungen, Kochgeschirr oder Medizinprodukten sowie bei industriellen Spezialanwendungen wie der Herstellung von Halbleitern und Membranen für Brennstoffzellen oder in der Wasserelektrolyse.
Im Januar 2023 haben jedoch mehrere Behörden aus EU-Ländern, darunter auch Deutschland, bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen Beschränkungsvorschlag für (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) PFAS eingereicht. Davon wären rund 10.000 verschiedene PFAS-Stoffe betroffen.
Der Vorschlag umfasst ein Verbot für Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringen und Verwendung. Die Verwendung als Bestandteil anderer Stoffe, Gemische und Erzeugnisse soll ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze ebenfalls untersagt werden. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sollen nur für wenige spezifische Verwendungen wie zum Beispiel Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel möglich sein. Damit sollen Umweltauswirkungen und mögliche Gefahren für die Gesundheit ausgehend durch PFAS beschränkt werden.
Seit dem 22. März 2023 läuft eine öffentliche Konsultation der ECHA zur Beschränkung der PFAS, betroffene Unternehmen können noch bis zum 25.September 2023 daran teilnehmen. Wir empfehlen diesen Unternehmen ausdrücklich, sich an der Konsultation zu beteiligen und weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen einzureichen. Ihre Beteiligung und Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmeregelungen.
Direkt zur Konsultation gelangen Sie über die Website des Beschränkungsvorschlags unter "Give Comments" oder direkt über diesen Link.