Chemikalienrecht
REACH-Infos für nachgeschaltete Anwender
Der REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt umfassende Informationen für nachgeschaltete Anwender bereit. Die Rubrik "Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender" enthält vielfältige Hinweise zu den wesentlichen Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Wichtig: Die REACH-Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) wird laufend aktualisiert und umfasst derzeit 253 Stoffe (Stand: Februar 2026). Unternehmen haben Informationspflichten, wenn diese Stoffe in Erzeugnissen enthalten sind.