Chemikalienrecht

REACH-Infos für nachgeschaltete Anwender

Der REACH-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit stellt zahlreiche Informationen für nachgeschaltete Anwender bereit.
Die Rubrik "Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender" enthält vielfältige Hinweise zu den wesentlichen Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Einen kompakten Überblick über die "Rechte und Pflichten des nachgeschalteten Anwenders unter REACH" gibt die als Download verfügbare "REACH-Info 5". Diese finden Sie unter "Weitere Informationen".