Sachkundige für Abwasserleitungen
Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen in bestimmten Fällen die auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen lassen. Dies darf nur von geprüften und zugelassenen Sachkundigen vorgenommen werden.