EU-Verpackungsverordnung ab 12. August 2026

Verpackungsverordnung PPWR: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Mit der Verpackungsverordnung der Europäischen Union (EU), der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), gelten ab dem 12. August 2026 die ersten unmittelbar anwendbaren Vorgaben für Unternehmen. Betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Viele weitere Anforderungen treten erst schrittweise bis 2030 in Kraft. Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt vorbereiten.

Diese Regeln gelten zum Start

Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen insbesondere diese unmittelbar geltenden Vorgaben der PPWR beachten:
  • Neue Stoffbeschränkungen: Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten künftig Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Verpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie diese Grenzwerte einhalten. PFAS sind künstlich hergestellte Chemikalien. Sie machen Verpackungen und Papier fett-, wasser- und schmutzabweisend. Weil sie sich in der Umwelt kaum abbauen, werden sie auch als "Ewigkeitschemikalien" bezeichnet.
  • Nachweis der Konformität: Unternehmen, die nach der PPWR als Erzeuger gelten, müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen die geltenden Anforderungen erfüllen. Dafür benötigen sie eine Konformitätserklärung und eine technische Dokumentation. Diese Dokumentation hält die erforderlichen Informationen und Nachweise zu den Verpackungen fest.

So bereiten Sie sich vor

Die Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) empfiehlt Unternehmen, die Umsetzung frühzeitig vorzubereiten:
  • Prüfen Sie, welche Rolle Ihr Unternehmen nach der PPWR hat, etwa als Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Händler. Die PPWR ordnet die Verantwortlichkeiten gegenüber den bisherigen Regelungen der Verpackungsverordnung neu.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Verpackungen und deren Materialzusammensetzung.
  • Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihren Lieferanten über notwendige Informationen und Nachweise ab.
  • Beginnen Sie mit dem Aufbau einer technischen Dokumentation und bereiten Sie die Konformitätsbewertung vor.
  • Fordern Sie von Lieferanten nur Informationen an, die Sie für Ihre eigenen Pflichten benötigen. Unnötige Datenabfragen und umfangreiche Fragebögen sollten Sie vermeiden.

Weitere Regeln früh vorbereiten

Weitere Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu Mindestrezyklatanteilen, Kennzeichnungspflichten und zur Reduzierung von Verpackungen werden in den kommenden Jahren schrittweise wirksam. Nutzen Sie die Übergangszeit, um Verpackungen und interne Prozesse anzupassen. Bereiten Sie auch Ihre Lieferketten auf die neuen Anforderungen vor.

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen:
Art der Information Informationen zur EU-Verpackungsverordnung vom Unternehmensnetzwerk Klimaschutz Eine IHK-Plattform
Einführung EU-Verpackungsverordnung: Grundlagen & Update
Vertiefung 1 EU-Verpackungsverordnung: Vertiefung Umsetzung & Praxisbeispiele
Vertiefung 2 EU-Verpackungsverordnung: Vertiefung Erweiterte Herstellerverantwortung