Förderprogramm
Energieberatung im Mittelstand: Aktuelle Richtlinie
© Thaut Images - fotolia.com
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Energieberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden bis Ende 2022 weiterhin gefördert. Die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gilt seit dem 1. Dezember 2017.
Die Förderhöhe ist dabei folgendermaßen gestaffelt:
- für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro,
- für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.
Die Förderung kann über das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Energieberaters obliegt dem Antrag stellenden Unternehmen.
Die für das Förderprogramm akkreditierten Energieberater sind u.a. in der
vom BAFA geführten "Energieeffizienz-Experten-Liste" zu finden. Die Berater müssen hierbei für das Produkt "Energieberatung im Mittelstand" zugelassen sein.
Nicht förderfähig sind unter anderem Beratungsleistungen, die:
- sich auf Gebäude beziehen, die überwiegend dem Wohnen dienen;
- gutachterliche Stellungnahmen zum wesentlichen Inhalt haben, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben;
- von verbundenen Unternehmen oder Partnerunternehmen erbracht werden;
- Grundlage sein sollen für Steuerentlastungen nach § 10 Stromsteuer- oder § 55 Energiesteuergesetz oder für eine Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung nach den §§ 63 ff. EEG.
Weiterführende Links zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie unter "Weitere Informationen".