Fördermittel

KfW-Energieeffizienzprogramm

Gewerbliche Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe die Förderkredite im "KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient bauen und sanieren" (KfW-Programme 276, 277, 278) über ihre Hausbanken beantragen.
Unternehmen profitieren von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Auch der Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch wird unterstützt.

Was wird gefördert?

Energetische Sanierung

Gefördert wird die vollständige energetische Sanierung auf die Standards:
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Kredit + 17,5 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus 100 (Kredit + 10,0 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal (Kredit + 7,5 Prozent Tilgungszuschuss)

Neubau gewerblich genutzter Gebäude 

Gefördert wird auch der Neubau besonders energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude:
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Kredit + 5,0 Prozent Tilgungszuschuss)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Kredit) 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung

Folgende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung werden ebenfalls gefördert (Kredit + 5,0 Prozent Tilgungszuschuss):
  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren (inklusive Ladestellen)
  • Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung
  • Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und
    -speicherung inklusive Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
  • Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung
  • Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der
  • Gebäudeautomation. 

Produktionsanlagen und Produktionsprozesse

Zusätzlich können im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms auch Maßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse (KfW-Programme 292 und 293) mitfinanziert werden.
Gefördert werden Investitionen zum Beispiel in folgenden Bereichen:
  • Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik,
  • Elektrische Antriebe, Pumpen,
  • Prozesskälte und Prozesswärme,
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
  • Informations- und Kommunikationstechnik,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.