Innovation und Umwelt

Recherche in der Patentliteratur

Technische Schutzrechte: Informationspflicht

Wer sich unternehmerisch betätigt und dabei ein Erzeugnis oder ein Verfahren herstellt, anbietet, in den Verkehr bringt, benutzt oder zu diesen Zwecken besitzt, muss mit der Möglichkeit rechnen, in ein technisches Schutzrecht eines Wettbewerbers einzugreifen, nämlich in ein Patent oder in ein Gebrauchsmuster, und daraufhin wegen Patentverletzung oder Gebrauchsmusterverletzung in Anspruch genommen zu werden, mit der Folge,
  • Lizenz nehmen zu müssen oder – schlimmer –
  • unterlassen zu müssen,
  • in einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit hineingezogen zu werden und
  • Schadensersatz an den Patentinhaber und unter Umständen auch an die eigenen Kunden zahlen zu müssen, wenn er gegenüber denen eingegangene Lieferverpflichtungen nicht mehr einhalten kann,
  • oder wenn die Kunden ihrerseits vom Patentinhaber in Anspruch genommen wurden und den dadurch erlittenen Schaden wiederum im Rückgriff bei ihrem Lieferanten geltend machen.
Dabei nützt es dem Unternehmer nichts, wenn er sich darauf beruft, er habe das Patent oder das Gebrauchsmuster nicht gekannt.
Die deutsche Rechtsprechung geht davon aus, dass der Unternehmer einen Monat nach der Veröffentlichung eines Patentdokumentes davon Kenntnis haben kann und dass er fahrlässig handelt, wenn er Schutzrechte in seinem Betätigungsfeld nicht beachtet. Die Rechtsprechung mutet ihm zu, sich über die bestehenden Schutzrechte laufend zu informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit stellt sich das Problem, wie kommt der Unternehmer an die nötigen Informationen heran?

Informationsquellen für Unternehmer

Jedes Patentamt veröffentlicht laufend die erteilten Patente unter Herausgabe einer Patentschrift, die Auskunft darüber gibt, was unter Schutz gestellt worden ist. Entsprechendes gilt für Gebrauchsmuster.
Die Veröffentlichungen erfolgen zeitnah im Zusammenhang mit der Erteilung des Schutzrechtes und in kurzen Abständen, beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Europäischen Patentamt wöchentlich.
Durch ihre Veröffentlichung sind Schutzrechte grundsätzlich recherchierbar.

Grundsätzliches zum Recherchieren von Schutzrechten

Man kann die Veröffentlichungen des Patentamtes gezielt daraufhin überwachen lassen, ob bestimmte Wettbewerber als Anmelder oder Patentinhaber auftreten. Eine solche Überwachung ist sinnvoll, aber zwangsläufig unvollständig, weil Schutzrechte, die auf andere als die überwachten Namen veröffentlicht werden, nicht erfasst werden.
So ist es bei mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen nicht selten so, dass Schutzrechte teils auf die Firma des Unternehmens, teils auf den Namen des Inhabers angemeldet und erteilt werden.
Außerdem kann es sein, dass Schutzrechte auf Tochterunternehmen oder Schwesterunternehmen angemeldet werden, zum Beispiel auf solche, die reine Besitzgesellschaften oder Verwaltungsgesellschaften sind und als Wettbewerber nicht auftreten und sowohl im Inland als auch im Ausland ihren Sitz haben können. Das eröffnet reichlich Gelegenheit, dass einem Veröffentlichungen, auf die man aus ist, entgehen und durch das Raster der Recherche fallen.

Recherchieren von Schutzrechten: kleinere Unternehmen

Bei kleineren Unternehmen weiß man manchmal, wer üblicherweise als Erfinder in Betracht kommt. Dann kann man die Recherche auch auf die Namen der mutmaßlichen Erfinder erstrecken und dadurch den Grad der Vollständigkeit einer Recherche etwas erhöhen. Dieser Ansatz ist jedoch nur in Ausnahmefällen zielführend.

Recherchieren von Schutzrechten: Großunternehmen

Die Recherche nach der Firma des Wettbewerbers ist dann problematisch, wenn das überwachte Unternehmen ein Großunternehmen oder ein weit verzweigter, vielleicht sogar international tätiger Konzern ist. So werden Sie, wie Sie sich vorstellen können, mit Bergen von veröffentlichten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen zugeschüttet werden, wenn Sie mit einem Geschäftszweig von Siemens, Philips, Alcatel, General Electric, Mitsubishi etc. im Wettbewerb stehen und ihre Recherche allein nach der Firma ausrichten. Robert Bosch GmbH als größter deutscher Patentanmelder reicht jährlich rund 4.200 Patentanmeldungen allein beim Deutschen Patent- und Markenamt ein, von denen nur der kleinste Teil für Sie von Bedeutung sein wird, nämlich gerade der Teil der Veröffentlichungen, der auf jenem technischen Gebiet liegt, auf welchem Sie selbst tätig sind.

Recherchestrategien

Es ist deshalb die Frage, wie gelingt es Ihnen, die Recherche von vornherein auf den Sie tatsächlich interessierenden Teil der Patentveröffentlichungen zu beschränken? Hier zeigt sich nun der große Vorteil der Patentliteratur, der Recherchen stark erleichtert. Die Patentliteratur ist nämlich sehr gut nach technischen Sachgebieten geordnet, und zwar mit einer Sachgebietseinteilung, die weltweit vereinheitlicht ist und als "Internationale Patentklassifikation" bezeichnet wird, abgekürzt IPC. Dahinter verbirgt sich ein ausgeklügeltes, hierarchisch gegliedertes System.

IPC: hierarchische Gliederung

Zunächst einmal ist der gesamte Bereich der Technik grob in Sektionen eingeteilt:
Sektion Sektionsbezeichnung
Sektion A täglicher Lebensbedarf
Sektion B Arbeitsverfahren, Transportieren
Sektion C Chemie, Hüttenwesen
Sektion D Textilien, Papier
Sektion E Bauwesen, Erdbohren, Bergbau
Sektion F Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen, Sprengen
Sektion G Physik
Sektion H Elektrotechnik
 
Die weitere Einteilung sieht wie folgt aus:
  • Jede Sektion ist in eine Anzahl von Klassen eingeteilt.
  • Jede Klasse umfasst eine Anzahl von Unterklassen.
  • Jede Unterklasse ist wiederum in eine Anzahl von Gruppen unterteilt.
  • Jede Gruppe ist wiederum in eine Anzahl von Untergruppen unterteilt.
  • Selbst die Untergruppen können noch eine hierarchische Ordnung mit mehreren Untergruppen aufweisen.
     

Beispielhafte Erläuterung der hierarchischen Gliederung

Erläuterung der hierarchischen Gliederung am Beispiel A 63 H 33/08:
Hierarchische Ebene Bedeutung
Sektion A täglicher Lebensbedarf
Klasse 63 Sport, Spiele, Volksbedeutung
Unterklasse H Spielzeuge, zum Beispiel Kreisel, Puppen, Reifen, Baukästen
Gruppe 33 andere Spielzeuge
Untergruppe 08 Bauteile mit dafür vorgesehenen zugeordneten Löchern, Nuten oder Vorsprüngen ausgestattet, zum Beispiel schwalbenschwanzartig

 
IPC: Zusammenfassung

Von Stufe zu Stufe wird die Unterteilung also feiner, und das macht es möglich, die technischen Gebiete, für die man sich interessiert, sehr konkret einzugrenzen. Jedes Patentdokument ist – auch in der Datenbank – mit einem Code gemäß der IPC versehen, so dass dieser Code als Kriterium für die Recherche eingegeben werden kann.
So kann ich bei der laufenden Patentüberwachung das Suchkriterium "Siemens" durch gleichzeitige Angabe der technischen Sachgebiete nach der IPC auf das einschränken, was mich im Kern interessiert, und ich kann dadurch die Papierflut eindämmen, überschaubar und vor allem verkraftbar machen.

Lücken in der Recherche schließen

Die IPC kann aber nicht nur benutzt werden, um beim Überwachen von Großunternehmen die Papierflut einzudämmen, sondern sie kann auch eingesetzt werden, um Lücken im Recherchenergebnis zu schließen, indem die Recherche nicht auf bestimmte Unternehmen beschränkt wird, sondern indem aus einem ausgewählten Sachgebiet alle Veröffentlichungen angefordert werden, gleichgültig, von welchem Unternehmen sie kommen.
Je nach Sachgebiet kann auch das zur Folge haben, dass wesentlich mehr Patentschriften geliefert werden, als benötigt oder verkraftbar sind, so dass man letzten Endes in jedem Unternehmen aus Erfahrungswerten heraus ein Überwachungsprofil bilden wird, welches einen Kompromiss zwischen Vollständigkeit und Überschaubarkeit darstellt, der ein gewisses Maß an Lückenhaftigkeit in Kauf nimmt. Bei derzeit jährlich rund 260.000 Patentanmeldungen allein beim Europäischen Patentamt, 63.000 Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt und 23.000 Gebrauchsmusteranmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (Zahlen des Jahres 2013) sind Lücken letztlich nicht zu vermeiden.

Patentliteratur als Quelle für technische Informationen

Die Patentliteratur wird nicht nur für die unverzichtbare laufende Patentüberwachung benötigt, sondern eignet sich auch besonders gut für das Beschaffen allgemeiner technischer Informationen. Stellen Sie sich vor, dass ein Unternehmen eine Neuentwicklung starten und vorab einen allgemeinen Überblick über den Stand der Technik im Umfeld der geplanten Neuentwicklung erhalten will. Dazu könnte das Unternehmen auf die verschiedensten Quellen und Datenbanken zurückgreifen, auf die Erfahrungen der Außendienstler, auf Fachzeitschriften, die im eigenen Hause vagabundieren oder vielleicht sogar archiviert worden sind, auf Suchmaschinen im Internet oder auf kommerzielle Datenbanken.
Keine dieser Quellen ist jedoch in der Lage, technische Informationen so preiswert und gut strukturiert zu liefern, wie die Patentdatenbanken es können. Erfahrungsgemäß schlägt sich nahezu alles, was irgendwo einmal an technischen Vorschlägen erdacht wurde, in Patentdokumenten nieder, und zwar nicht nur Vorschläge, die dann auch tatsächlich verwirklicht wurden und auf dem Markt erschienen sind, sondern auch solche Vorschläge, die, aus welchen Gründen auch immer, nie verwirklicht wurden oder auf dem Markt nicht erfolgreich waren, durch Anmelden eines Patentes oder Gebrauchsmusters aber gleichwohl zum Stand der Technik geworden sind.

Recherche in Patentdatenbanken

Patentdatenbanken sind für die allgemeine technische Recherche vorteilhaft,
  • weil sie enorm viel technische Information enthalten,
  • weil sie durch die Anwendung der IPC gut strukturiert sind,
  • weil sie weltweit zugänglich sind,
  • weil sie einen Zugriff auf weltweit vorhandene Patentdokumente ermöglichen, jedenfalls auf jene in den bedeutendsten Industrieländern, und
  • weil sie relativ aktuell sind: Patente und Gebrauchsmuster werden mit der Erteilung veröffentlicht. Meistens werden Patentanmeldungen auch schon vor der Erteilung in Form von Offenlegungsschriften veröffentlicht, deren Hauptzweck es ist, Wettbewerber frühzeitig über möglicherweise entstehende Schutzrechte zu informieren. Die Offenlegungsschriften werden beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Europäischen Patentamt und in einer Reihe von weiteren Ländern 18 Monate nach der ersten Patentanmeldung für eine Erfindung veröffentlicht. Auch die USA, in denen es eine Veröffentlichung früher erst nach der Patenterteilung gab, die Jahre auf sich warten lassen konnte, ist inzwischen dazu übergegangen, schon vor der Erteilung von Patenten Offenlegungsschriften zu veröffentlichen.

Recherche in der Patentliteratur

An weiteren Vorteilen der Recherche in der Patentliteratur sind zu nennen:
  • Patentveröffentlichungen des Europäischen Patentamts, gleichgültig, aus welchem Land sie stammen, erfolgen entweder in Deutsch oder in Englisch oder in Französisch und sind deshalb gut lesbar. Von japanischen Patentveröffentlichungen gibt es wenigstens noch ein englisches Abstract.
  • Über Patentfamilienrecherchen kann man zu einer Veröffentlichung in einer Sprache, die man nicht versteht, eine korrespondierende Veröffentlichung in einer anderen Sprache suchen und – wenn sie vorhanden ist – auch finden.
  • Viele Patentdokumente lassen sich online anschauen und herunterladen.
  • Die Patentrecherche bietet nicht nur technische Informationen, sondern ermöglicht auch Informationen darüber, ob der ermittelte Stand der Technik frei oder noch geschützt ist.
  • Die Informationen sind verhältnismäßig preiswert erhältlich.
      

Tipps für die Recherche

Für eine Übersichtsrecherche würde man, wie schon vorhin beschrieben, das konkrete technische Gebiet anhand der IPC eingrenzen. Man würde die Recherche zweckmäßigerweise weiter eingrenzen durch die Auswahl der Länder, aus denen man Informationen haben will, vielleicht auch weiter einschränken durch Auswahl von bestimmten Wettbewerbern als Patentanmelder. Das Ergebnis einer solchen Übersichtsrecherche kann Doppelentwicklungen vermeiden, kann einen Stand der Technik liefern, auf dem man aufbauen kann, und kann schließlich Anregungen liefern, wie man ihn fortentwickeln kann.

Patent- und Schutzrechtrecherchen für Erfinder aus der Region Aachen

An der Hochschulbibliothek der RWTH Aachen befindet sich ein Patentinformationszentrum mit Zugriff auf alle relevanten Datenbanken der Welt. Hier kann ein Ideenträger nachprüfen, ob ein Schutzrecht existiert, welches der Anmeldung des eigenen Schutzrechtes entgegenstehen würde. Ebenso können hier Unternehmen den Stand der Technik und den Status von Anmeldeverfahren recherchieren.

Allgemeines

Von den aufgefundenen Patentveröffentlichungen würde man jene, die besonders interessant erscheinen, ergänzend darauf überprüfen, ob sie einen freien Stand der Technik darstellen oder ob sie dem Patentanmelder noch Schutz bieten oder ob sie vielleicht noch nicht einmal erteilt sind, sondern sich noch im Prüfungsverfahren befinden und noch erteilt werden können.

Blick auf den Anmeldetag

Das erste wäre der Blick auf den Anmeldetag. Patente haben heute überwiegend eine Laufzeit von maximal 20 Jahren ab dem Anmeldetag. Er ist auf dem Dokument verzeichnet. Liegt der Anmeldetag also 20 Jahre oder mehr zurück, ist der Inhalt des Patentdokumentes freier Stand der Technik (Ausnahme: Arzneimittel können durch ein ergänzendes Schutzzertifikat eine längere Laufzeit haben). Deutsche Gebrauchsmuster leben maximal 10 Jahre. Soweit andere Länder Gebrauchsmuster kennen, ist die Laufzeit von Land zu Land unterschiedlich, aber kürzer als die maximale Patentlaufzeit.

Inhaltsgleiche Patentanmeldungen

Hat man ein Gebrauchsmuster gefunden und das Gebrauchsmuster ist abgelaufen, kann man sich damit noch nicht zufrieden geben, vielmehr wäre ergänzend zu überprüfen, ob es dazu nicht auch eine inhaltsgleiche Patentanmeldung gibt, welche noch leben könnte. Zu diesem Zweck ermittelt man die sogenannte Patentfamilie. Dazu gibt man in eine Suchmaschine einer Patentdatenbank (z. B. DEPATISNET, INPADOC) die Nummer des Schutzrechts ein, das man kennt, und lässt nach Dokumenten suchen, die den gleichen Prioritätstag haben. Bei mehreren Patentanmeldungen, die dieselbe Erfindung betreffen, ist der Prioritätstag der Tag der ersten Anmeldung, der bei den späteren Patentanmeldungen in aller Regel zu Wahrung des Zeitranges der ersten Patentanmeldung beansprucht und deshalb in den Patentregistern und auf den Patentveröffentlichungen angegeben ist.
Durch eine Patentfamilienrecherche kann man aber nicht nur ein deutsches Patentdokument oder ein deutsches Gebrauchsmusterdokument zusammenführen, sondern auch einander entsprechende deutsche und ausländische Patentdokumente, sobald diese veröffentlicht sind. Man erhält auf diese Weise einen Überblick darüber, in welchen Ländern ein und dieselbe Erfindung zum Patent angemeldet wurde und ob bzw. wo die Anmeldung zur Erteilung eines Patentes geführt hat.

Patent noch in Kraft?

Alsdann wären, wenn man nicht schon durch ein in Deutschland bestehendes Schutzrecht total blockiert ist, in den Ländern, in welchen das eigene Unternehmen geschäftliche Interessen verfolgt, die nationalen Patentregister abzufragen, um festzustellen, ob das jeweilige Patent noch in Kraft ist. Das kann von Land zu Land durchaus verschieden sein, weil in jedem Land regelmäßig Gebühren für die Aufrechterhaltung zu zahlen sind und die Entscheidung darüber je nach Geschäftsinteresse von Land zu Land unterschiedlich ausfallen kann.

Vergleich von Patenten

Hat man auf diese Weise Patentdokumente, die stören könnten, in verschiedenen Ländern aufgefunden, wären sie im nächsten Schritt zu vergleichen, weil ihr Schutzumfang in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich ausgefallen sein kann. Außerdem wäre anhand der Patentschriften zu überprüfen, ob man mit der geplanten eigenen Entwicklung in eines der Patente eingreifen würde und ob es Umgehungsmöglichkeiten gäbe. Ähnlich würde die Prüfung ablaufen müssen, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Patent konfrontiert würde, welches man bislang nicht berücksichtigt hatte.
Diese Prüfung ist meist nicht einfach, denn sie erfordert vertiefte Kenntnisse über die Grundsätze des Patentschutzes und über den Aufbau einer Patentschrift und sie überfordert in den meisten Fällen die damit befassten Entwicklungsingenieure. Sie erfordert meist die Beurteilung durch einen Patentfachmann, sei es ein freiberuflicher Patentanwalt oder Patentingenieur oder sei es ein angestellter Patentassessor oder ein erfahrener Patentsachbearbeiter in der Patentabteilung des Unternehmens.

Weltgrößte Patentdatenbank zum Recherchieren

Das Fachinformationszentrum (FIZ) in Karlsruhe hat die weltgrößte Patentdatenbank online veröffentlicht. Das FIZ ist eine deutsche Organisation für den Informationstransfer und das Wissensmanagement für Wissenschaft und Wirtschaft. Über die so genannte "International Patent Documentation Data Base", kurz INPADOCDB genannt, können über 63 Millionen Patentanmeldungen von 80 Patentorganisationen auf der ganzen Welt durchsucht werden. Auf das große Angebot an internationalen Schutzrechtsdokumenten kann über STN-International zugegriffen werden. Dieser Service ist mit Kosten verbunden.