Höhere Berufsbildung

Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann

Weiterbildung kann schon während der Ausbildung beginnen. Die IHK Aachen und die Berufskollegs ihres Kammerbezirkes bieten Auszubildenden in einem kaufmännischen Ausbildungsverhältnis die Möglichkeit, neben dem zu erlernenden Beruf die “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann”  zu erwerben. Zusatzqualifikationen sind ein echter Pluspunkt im Lebenslauf.
Für Unternehmen sind Zusatzqualifikationen hervorragend geeignet, um ihre Ausbildung für leistungsbereite Bewerber noch attraktiver zu machen. Umgekehrt verbessern die Auszubildenden dadurch ihre Arbeitsmarkt- und Karrierechancen, stellen ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis und spezialisieren sich bereits während der Ausbildung.
Allen Personen, die bis spätestens einem Jahr nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungsverhältnisses die nachstehend genannten Module nachweisen, kann auf Antrag die Bescheinigung “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann” ausgestellt werden.

Zielgruppe

Den Abschluss “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann” können Auszubildende, die die kaufmännische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, erlangen. Weitere Informationen erhalten Sie unter “Weitere Informationen – Rechtsvorschriften” auf dieser Seite.

Zulassungsvoraussetzungen

Hat eine Person ihre kaufmännische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und weist sie nach, dass sie die genannten Module mit Erfolg abgelegt hat, kann sie die Bescheinigung “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann” beantragen. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungsverhältnisses eingehen und mit dem von der IHK Aachen bereitgestellten Formular erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter “Weitere Informationen – Rechtsvorschriften” auf dieser Seite.

Module

1. Modul:

Nachweis über die mit Erfolg abgelegte IHK-Prüfung “Zusatzqualifikation Englisch für kaufmännische Auszubildende” (Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)

2. Modul:

Nachweis über den Erwerb einer zweiten europäischen Fremdsprache (mindestens Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmen für Sprachen). Das Graecum und Latinum werden als Nachweis nicht akzeptiert. Es muss sich um eine Sprache handeln, die auf dem europäischen Kontinent in mindestens einem Land als Amtssprache gesprochen wird.

3. Modul:

Nachweis über die bei der IHK Aachen mit Erfolg abgelegte Prüfung “Zusatzqualifikation Außenhandel für kaufmännische Auszubildende”.

4. Modul:

Nachweis über ein Praktikum im europäischen Ausland über die Dauer von mindestens zwei Wochen (inklusive einer Dokumentation/Praktikumsbericht).

Hinweise zum Praktikum

Die folgenden Hinweise gelten nur für das Praktikum zur Erlangung der Bescheinigung “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann”: 

Dauer des Praktikums

Das Praktikum muss zusammenhängend und darf nicht gestückelt, auf mehrere Wochen verteilt, stattfinden.

Zeitpunkt des Praktikums

Das Praktikum muss einen Bezug zur Ausbildung haben und sollte daher nicht bereits vor der Ausbildung stattgefunden haben (zum Beispiel während dem Besuch der weiterführenden Schule). Spätestens bis zu einem Jahr nach der Ausbildung muss das Praktikum absolviert worden sein.
Der Zeitraum für das Praktikum kann von Betrieb und Auszubildenden frei gewählt werden, das heißt die IHK macht keine Vorgabe. Es könnte allerdings sein, dass manche Berufskollegs aus organisatorischen Gründen den Zeitraum vorgeben (zum Beispiel eine Woche in den Ferien und eine Woche außerhalb der Ferien).
Eventuell wird der Zeitraum bei einem geförderten Praktikum vorgegeben. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der entsprechenden Institution.

Auslandsaufenthalt

Es ist nicht gestattet zu pendeln, da die dauerhaften Kontakte im Land von besonderer Wichtigkeit sind.

Sprachliche Kompetenz

Im Praktikum sind sowohl die gesammelten Erfahrungen als auch die sprachliche Kompetenz von großer Bedeutung. Daher sollte das Praktikum in einem Land, in dem Deutsch nicht die Amtssprache ist, absolviert werden.  

Muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden für das Praktikum freistellen?

Bei einem Praktikum, welches innerhalb der Ausbildung absolviert werden muss, weil es im Ausbildungsvertrag vertraglich geregelt ist, muss der Betrieb den Auszubildenden für das Praktikum freistellen.
Bei einem Praktikum, welches für die Erlangung des Abschlusses “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann” absolviert wird, muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden nicht freistellen, da die Zusatzqualifikation freiwillig ist. Die Absprache erfolgt zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden, ob eventuell Urlaub oder Überstunden etc. angerechnet werden soll.

Dokumentation über das Praktikum

Das Deckblatt der Dokumentation soll den Namen und Ausbildungsberuf des Verfassers enthalten. Ebenso ist die vollständige Anschrift des besuchten Unternehmens sowie der Zeitraum des Praktikums einzufügen. Die Branche des besuchten Unternehmens soll mit eigenen Worten beschrieben werden. Ein Inhaltsverzeichnis kann, muss aber nicht eingefügt werden und wird nicht auf die geforderte Mindestseitenzahl der Dokumentation angerechnet.
Der Hauptteil der Dokumentation soll aus mindestens 10 DIN A4 Seiten als Fließtext bestehen. Sie ist in einer gängigen Schriftgröße (zum Beispiel Arial 11, maximal 1 ½ zeilig) und in deutscher Sprache nach den Regeln der deutschen Rechtschreibung zu verfassen. Die ausgeübte Tätigkeit muss beschrieben werden. Fotos und Grafiken werden nicht auf die erforderliche Mindestseitenzahl angerechnet. Gerne kann zusätzlich über eigene Erfahrungen (zum Beispiel mit der Gastfamilie) oder Freizeitaktivitäten im Gastland berichtet werden.
Die unterschriebene Selbständigkeitserklärung mit eigener Unterschrift bildet die letzte Seite der Dokumentation und wird ebenso nicht auf die geforderte Mindestseitenzahl angerechnet.
Die Dokumentation muss als pdf-Dokument dem Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung hinzugefügt werden.  

Gebühren

Für die Ausstellung der Bescheinigung “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann” erhebt die Industrie- und Handelskammer Aachen eine Gebühr in Höhe von 46,00 Euro. Diese richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif. Die Bescheinigung wird erst nach vollständiger Zahlung der Gebühr ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter “Weitere Informationen - Rechtsvorschriften” auf dieser Seite.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsvorschriften finden Sie unter “Weitere Informationen – Rechtsvorschriften” auf dieser Seite.

Bescheinigung

Die zusätzliche Bescheinigung “Zusatzqualifikation Europakauffrau/-mann” kann ausgestellt werden, wenn
  • die Bescheinigung mit dem von der IHK Aachen bereitgestellten Formular beantragt wurde
  • die geforderten Module nachgewiesen wurden
  • die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung zuvor vollständig beglichen wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie unter “Weitere Informationen – Rechtsvorschriften” auf dieser Seite.